Fragen zum Ausleihpaket
Wer an der Lernmittelfreiheit teilnimmt, erhält ein „Paket“, das grundsätzlich alle Lernmittel enthält, die für die Schülerin oder den Schüler für das betreffende Schuljahr notwendig sind.
Wer an der Ausleihe gegen Gebühr teilnimmt, erhält ein "Paket", das grundsätzlich alle Schulbücher enthält, die für die Schülerin oder den Schüler für das betreffende Schuljahr notwendig sind.
Bitte beachten Sie:
a) Ein Lernmittel, das bereits im vergangenen Schuljahr im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgeliehen wurde und im darauf folgenden Schuljahr weiter verwendet wird, ist nicht im Paket zum Schuljahresbeginn des Folgejahres enthalten. Es befindet sich ja bereits bei der Schülerin oder dem Schüler und verbleibt dort auch über die Sommerferien, wenn es im nachfolgenden Schuljahr laut Schulbuchliste der Schule benötigt wird. Auch für dieses Lernmittel ist eine anteilige Leihgebühr zu entrichten.
b) Lernmittel, die vor Einführung der Schulbuchausleihe von allen Schülerinnen und Schülern der Schule anzuschaffen waren, sind ebenfalls nicht im Paket enthalten. Ausnahme: Eine Schülerin oder ein Schüler hat einen Schulwechsel vollzogen und ist erst ab dem aktuellen oder folgenden Schuljahr an der Schule. Dann sind auch solche Lernmittel im Ausleihpaket enthalten.
c) Falls im vergangenen Schuljahr auf die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verzichtet wurde, werden die ggf. selbst angeschafften Lernmittel bei der Erstellung des Ausleihpakets jedoch nicht berücksichtigt. Im Paket sind dann alle Lernmittel enthalten, die laut Schulbuchliste der Schule im folgenden Schuljahr benötigt werden – außer den unter b) genannten Lernmitteln.
Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Ergänzende Lernmittel wie Arbeits- und Übungshefte, in denen Eintragungen von den Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden, können nicht im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausgeliehen und müssen von den Eltern selbst beschafft werden. Ausgenommen sind Eltern, deren Antrag auf Lernmittelfreiheit bewilligt wurde.
Die Lernmittel können nur im Paket ausgeliehen werden, d. h. dass Sie entweder alle für Ihr Kind vorgesehenen notwendigen Lernmittel ausleihen oder die Bücher selbst beschaffen. Sie können anhand der im Internetportal hinterlegten Schulbuchliste Ihres Kindes sowohl den Ladenpreis, als auch das Leihentgelt einsehen, das bei einer Ausleihe fällig werden würde. So können Sie entscheiden, ob es sich für Sie finanziell lohnt, an der Ausleihe teilzunehmen.
Es sind nur solche Schulbücher im Ausleihpaket enthalten, die der tatsächlichen Fremdsprachenwahl oder dem tatsächlich besuchten Religionsunterricht entsprechen. Die Schulen ordnen Ihr Kind den entsprechenden Fächern zu. Sollte Ihnen bei der Anmeldung für die Schulbuchausleihe auffallen, dass Ihrem Kind ein falsches Buch zugeordnet wurde, informieren Sie bitte die Schule. Diese wird die Schulbuchliste Ihres Kindes entsprechend korrigieren.
Sollten im folgenden Schuljahr Bücher benötigt werden, die sich bereits im Besitz einer Schülerin oder eines Schülers befinden, weil es sich hierbei um über mehrere Schuljahre zu verwendende Schulbücher handelt, die bereits vor der Einführung der Schulbuchausleihe anzuschaffen waren, ist das Buch nicht Teil des Ausleihpakets und kann weiterverwendet werden. Zusätzliche Kosten für dieses Buch fallen also nicht an.
Falls im vergangenen Schuljahr auf die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verzichtet wurde, können die ggf. selbst angeschafften Lernmittel bei der Erstellung des Ausleihpakets nicht berücksichtigt werden. Im Paket sind dann alle Lernmittel enthalten, die laut Schulbuchliste der Schule im folgenden Schuljahr benötigt werden – außer den Lernmitteln, die bereits vor der Einführung der Schulbuchausleihe von allen Schülerinnen und Schülern der Schule anzuschaffenden Lernmitteln.
Schülerinnen und Schüler erhalten das Leihpaket zu Schuljahresbeginn. Der Schulträger der Schule, die Ihr Kind im betreffenden Schuljahr besuchen wird, legt den Ort der Ausgabe des Ausleihpakets fest. Über den genauen Ort und das Datum der Ausgabe werden Sie rechtzeitig informiert.
Ja.
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
Beschädigungen sind von üblichen Gebrauchsspuren zu unterscheiden. Übliche Gebrauchsspuren sind Spuren, die trotz pfleglichen Umgangs mit einem Lernmittel und unter Berücksichtigung des Verwendungszeitraums einen unvermeidlichen Prozess der Abnutzung widerspiegeln. Die weitere Verwendbarkeit des Lernmittels wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt und ist unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich.
Die Lernmittel werden in der Regel mehrfach ausgeliehen. In Ihrem Ausleihpaket können also auch Lernmittel enthalten sein, die schon einmal ausgeliehen waren und übliche Gebrauchsspuren aufweisen. Die Lernmittel wurden durch den Schulträger sorgfältig unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob das Lernmittel für eine weitere Verwendung geeignet ist.
Sollten jedoch Beschädigungen oder Verunreinigungen übersehen worden sein, die eine weitere Verwendung unmöglich machen, ist es hilfreich dies dem Personal des Schulträgers bereits direkt bei der Ausgabe der Lernmittelpakete mitzuteilen. Sollte die Beschädigung erst zu Hause auffallen, sollten Sie sich so rasch wie möglich mit dem Schulträger in Verbindung setzen.
Ja. In diesem Fall ist auch das Leihentgelt für die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe zu entrichten.
Sollte die Gefahr bestehen, dass Ihr Kind nicht versetzt wird, können Sie sich dennoch für die Schulbuchausleihe anmelden (sowohl für die Ausleihe gegen Gebühr als auch für die Lernmittelfreiheit). Falls Ihr Kind nicht versetzt wird, ändert sich der Inhalt des Ausleihpakets, das Sie zum Schuljahresbeginn erhalten. Bei einer vorliegenden Bestellung für die Ausleihe gegen Gebühr werden Sie darüber per E-Mail informiert.
Falls eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe im vergangenen Schuljahr erfolgt ist, sind im Falle einer Nichtversetzung alle Lernmittel zunächst am Schuljahresende zurückzugeben. Zu Beginn des folgenden Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler die benötigten Lernmittel dann im Paket, falls eine erneute Teilnahme an der Schulbuchausleihe erfolgt.
Ausgeliehen werden Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die von der Schule nicht länger als drei Schuljahre zur Nutzung vorgesehen sind.
Die Ausleihe eines Schulbuches schließt auch die dazu gehörenden Softwareprodukte ein, einschließlich der notwendigen Online-Zugangsdaten. Die Datenträger dürfen nicht kopiert werden.
Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die vier Jahre oder länger genutzt werden sowie ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte werden nicht im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr, sondern nur bei Gewährung von Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ausleihe gegen Gebühr müssen ergänzende Druckschriften wie Arbeits- und Übungshefte hefte selbst kaufen.
Sonstige ergänzende Materialien wie zeitweilig eingesetzte Lektüren, Taschenrechner, Schreib- und Zeichenmaterial müssen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Schulbuchausleihe selbst gekauft werden.
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler im kommenden Schuljahr weiter an der Schulbuchausleihe teil, so verbleiben die Lernmittel, die im darauffolgenden Schuljahr benötigt werden, über die Sommerferien bei der Schülerin oder dem Schüler. Sie werden am Ende der Nutzungsdauer zurückgegeben oder falls die Nutzungsdauer unterbrochen wird. Im Beispiel wären die Bücher zum Schuljahresende der Klassenstufe 8 zurückzugeben. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn der Klassenstufe 10 wieder an die Schülerin oder den Schüler ausgegeben.
Bitte geben Sie die ausgeliehenen Lernmittel rechtzeitig zurück. Über Ort und Zeit der Rückgabe werden Sie von der Schule und dem Schulträger informiert. Je nach Verzögerung der Rückgabe, können Ihnen Kosten entstehen, beispielsweise falls nicht zurückgegebene Lernmittel nachbestellt werden müssen, um die Schülerinnen und Schüler im nächsten Schuljahr mit Lernmitteln zu versorgen.
Zum sorgfältigen Umgang mit dem ausgeliehenen Lernmittel gehört auch, dass das Etikett mit dem Exemplarbarcode unbeschädigt bleibt und nicht entfernt wird. Der Schulträger kann die Rücknahme eines Lernmittels ohne Exemplarbarcode-Etikett verweigern, da er in einem solchen Fall nicht mehr zweifelsfrei feststellen könnte, ob es sich tatsächlich um das an Sie ausgeliehene Lernmittel handelt.
Die aufgrund des Wechsels nicht mehr benötigten Lernmittel werden durch den Schulträger zurückgenommen, dürfen also nicht bis zum Schuljahresende behalten werden. Im Gegenzug erhalten die Schülerinnen und Schüler die ab sofort benötigten Lernmittel ohne weitere Kosten.
Der Schulträger der Schule ist für die Rücknahme der Lernmittelpakete zuständig. Vor der Rücknahme werden Sie durch den Schulträger über die zurückzugebenden Lernmittel sowie über den Ort und den Zeitpunkt der Rücknahme informiert.