Verfahren bei Kann-Kindern der ersten Klassenstufe

Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern (Kann-Kinder), die dennoch im kommenden Schuljahr bereits in die Schule gehen sollen, ist das Aufnahmeverfahren evtl. vor dem 15. März noch nicht abgeschlossen. Hier ist folgendermaßen zu verfahren:

Das Merkblatt Schulbuchausleihe mit dem Antragsformular für die unentgeltliche Ausleihe wird in der zweiten Februarhälfte bei der Anmeldung in der Schule an die Eltern ausgegeben. Die Antragstellung auf Lernmittelfreiheit erfolgt regulär zum 15. März, auch wenn das Aufnahmeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

So früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 15. Juni, müssen Schulen die Kann-Kinder, deren Aufnahme an die Schule zugestimmt wurde, in die Schülerlisten nachtragen.

Solange die Schülerin oder der Schüler noch nicht in der Schülerliste steht, kann der Schulträger den Antrag auf Lernmittelfreiheit nicht im System vermerken. Bei nachträglichen Aufnahmen in die Schülerliste nach Fristablauf wird daher Schulen empfohlen, die Änderungen schnellstmöglich dem Schulträger mitzuteilen, damit eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge ermöglicht wird.

Sofern die Eintragung der Kann-Kinder in die Schülerlisten nach dem Druck und der Verteilung der Serienbriefe mit dem Freischaltcode stattfindet, bekommen diese den Brief mit dem Freischaltcode und den Hinweisen auf die Servicestelle des Schulträgers nach der Anmeldung von der Schule ausgehändigt.