Verwendung von Lernmitteln nach Abschluss ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
Nachdem Schulbücher oder sie ersetzende Druckschriften ihren Ausleihzyklus vollendet haben und drei bzw. sechs Schuljahre im Einsatz waren, werden diese i. d. R. durch neue Exemplare ersetzt. Lernmittel, die ihren Ausleihzyklus vollendet haben, dürfen nicht mehr unentgeltlich oder entgeltlich ausgeliehen werden.
Wie am Ende des individuellen Ausleihzyklus eines Buchexemplars mit selbigem umzugehen ist, entscheidet der Schulträger, als Eigentümer der Schulbücher (vgl. § 6 Abs. 4 Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln - LVO), eigenständig.
Viele Rückmeldungen aus Kreisen der Schulträger verdeutlichen, dass solche Bücher am Ende des Schuljahres im Sinne des § 7 Abs. 4 der LVO kostenlos an Schülerinnen und Schüler übereignet werden sollen. Alternativ ist auch ein Verkauf der refinanzierten Bücher auf einem Schulbuchbasar denkbar. Der Erlös könnte beispielsweise der Schulbibliothek zugute kommen. In Einzelfällen können entsprechende Exemplare als Nachschlagewerke in den Klassenräumen oder der Schulbibliothek verwahrt werden oder Schülerinnen und Schülern übergangsweise zur Verfügung gestellt werden, z. B. bis ihr Lernmittelpaket eingetroffen ist.