Aufgabenverteilung

Die Durchführung der Schulbuchausleihe obliegt dem Schulträger als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung (§ 70 Abs. 5 SchulG).

Eine im Interesse der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Schule und des Schulträgers erfolgreiche Umsetzung der Schulbuchausleihe setzt voraus, dass Träger und Schule vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hierfür ist ein enger und offener Abstimmungs- und Informationsaustausch über Termine, Räumlichkeiten und Verfahrensabsprachen zwischen den beteiligten Partnern unerlässlich. 

Die Aufgabenverteilung ist im Einzelnen in § 6 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln und in der Konnexitätsvereinbarung vom 30. November 2009 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunalen Spitzenverbänden geregelt.

Auf den nachfolgenden Seiten werden die einzelnen Aufgaben der Schulträger und der Schulen erläutert.

Aufgaben des Schulträgers

Aufgaben der Schule