Kompendium für Schulen und Schulträger
Entsprechend der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010 (GVBl. S. 67) wurde das bisherige System der Lernmittelgutscheine schrittweise durch eine Schulbuchausleihe abgelöst.
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen. Die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen ist hier nicht mehr möglich.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an berufsbildenden Schulen bestehen besondere Verfahren (siehe § 8 LVO).
Das nachfolgende Kompendium richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen oder bei Schulträgern, die mit der Schulbuchausleihe befasst sind. Es stellt die Grundlagen der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz dar und soll eine Hilfestellung für die Praxis sein.
Die Beiträge sollen nach und nach weiter ergänzt werden. Dabei sind uns Hinweise und Anregungen aus der Praxis sehr willkommen. Diese können Sie uns gerne unter dem Betreff "Hinweise zum Kompendium" per E-Mail an schulbuchausleihe(at)bm.rlp.de zukommen lassen.