Weiterverwendung von bereits eingeführten Lernmitteln, die nicht (mehr) im Lernmittelkatalog aufgeführt sind
Der jeweils aktuelle Lernmittelkatalog enthält lediglich Titel, die zur Neueinführung geeignet sind.
Für Titel, die von Schulen bereits zuvor im Rahmen der Schulbuchausleihe angeschafft wurden, ist von Verlagen möglicherweise die Lieferbarkeitszusage nicht erneuert worden. Das bedeutet, dass diese Titel zwar nicht mehr zur Neueinführung zugelassen und deshalb nicht mehr im aktuellen Lernmittelkatalog aufgeführt sind, aber von Schulen bis zum Ablauf des jeweiligen Ausleihzyklus weiterverwendet werden müssen.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten und Fragen an die zuständigen Mitarbeiter des Schulbuchreferats.