Aufgaben des Schulträgers

Die Durchführung der Schulbuchausleihe obliegt dem Schulträger als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung (§ 70 Abs. 5 SchulG). Die Aufgabenverteilung ist im Einzelnen in § 6 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln und in der Konnexitätsvereinbarung vom 30. November 2009 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunalen Spitzenverbänden geregelt.

Alle Schritte der Schulbuchausleihe müssen im Internetportal dokumentiert werden. Anleitungen hierzu und die entsprechenden Funktionen stehen den Schulträgern im entsprechenden Bereich des Internetportals zu Verfügung.

Bei der Erledigung dieser Schritte ist es unerlässlich, dass Schulträger und Schulen in allen Fragen der Organisation des Ausleihverfahrens eng zusammenarbeiten.

Soweit der Schulträger bei der Erledigung seiner Aufgaben auf Personal zurückgreift, das in den Schulsekretariaten beschäftigt ist, soll dies in Absprache mit der Schulleitung und unter Rücksichtnahme auf andere in den Schulsekretariaten zu erledigende Aufgaben geschehen.

Entsprechendes gilt für alle anderen organisatorischen Entscheidungen in der Verantwortung des Schulträgers, soweit sie Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb haben können.

 

Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Verfahrenshinweise, die Sie bei Ihren Aufgaben im Rahmen der Schulbuchausleihe unterstützen: