Schulbuchlisten
Pflege der Schulbuchlisten
Ab dem 15. März jeden Jahres steht den Schulen der verbindliche und endgültige Lernmittelkatalog für das kommende Schuljahr zur Verfügung. Dieser Katalog ist die Grundlage für die von den Schulen zu pflegenden Schulbuchlisten. Die Bearbeitung der Schulbuchlisten im Schulportal muss grundsätzlich bis zu dem im Zeitplan für die Schulbuchausleihe angegebenen Termin abgeschlossen sein.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIGITALE LERNMITTEL: Ab dem 15. März werden im Schulportal keine Schulbuchlisten für digitale Lernmittel angezeigt!
Schulen, die die Teilnahmevoraussetzungen für die Nutzung des Digitalen Bücherregals erfüllen und digitale Lernmittel im Unterricht verpflichtend verwenden, können diese nur dann in ihre Schulbuchlisten für digitale Lernmittel aufnehmen, wenn sie dafür die Schulbuchlisten für digitale Lernmittel freischalten. Ausführliche Information zur Freischaltung finden Sie im Schulportal unter dem Menü „Schulbuchlisten“.
Im Lernmittelkatalog sind alle gedruckten und digitalen Lernmittel aufgeführt, die Schulen im Unterricht neu einführen können. Lernmittel, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin ist Nachfolgendes zu beachten:
A) Gedruckte Lernmittel
Rote Markierung: Lernmittel, die im nächsten Lernmittelkatalog nicht mehr enthalten sind, werden in den Schulbuchlisten rot markiert.
Lernmittel mit einer Verwendungsdauer von maximal 3 Jahren:
- Wenn ein rot markiertes Lernmittel seinen Ausleihzyklus am Ende des aktuellen Schuljahres beendet, muss es von der Schulbuchliste gelöscht oder durch ein anderes Lernmittel ersetzt werden.
- Wenn es seinen Ausleihzyklus noch nicht beendet hat, bleibt es bis zum Ende des Zyklus auf der Liste (drei Jahre bei Einjahresbänden, sechs Jahre bei Zwei- und Dreijahresbänden).
- Der Ausleihzyklus kann mit dem sogenannten Ausleihzyklusrechner im Schulportal ermittelt werden (dargestellt als Taschenrechnersymbol).
Lernmittel mit einer Verwendungsdauer von mehr als 3 Jahren:
- Diese können theoretisch jährlich gewechselt werden. Die Schule entscheidet, ob das sinnvoll ist.
- Mit dem Wechsel soll sich die Schule ab dem Schuljahr beschäftigen, ab dem das Lernmittel rot markiert wird.
Arbeitshefte: Arbeitshefte haben keinen Ausleihzyklus, werden aber aus dem Lernmittelkatalog entfernt, wenn das zugehörige Schulbuch nicht mehr im Katalog ist. Sie dürfen solange auf der Liste bleiben, bis der Ausleihzyklus des Schulbuchs endet. Arbeitshefte mit abgelaufener Lieferbarkeitmüssen jedoch entfernt werden. Schulen sollten prüfen, ob die Anzahl der Arbeitshefte im Unterricht reduziert werden kann, da diese nicht ausgeliehen werden können und jedes Jahr neu angeschafft werden müssen.
Gelbe Markierung: Wenn ein Lernmittel mit einer Verwendungsdauer von maximal 3 Jahren während seiner aufsteigenden Einführung nicht mehr im Katalog aufgeführt ist, muss für dieses vor seiner Aufnahme in die Schulbuchliste der nächsten Jahrgangsstufe eine Schulnummernzuordnung beim Ministerium für Bildung beantragt werden. Hierfür ist das Kontaktformular im Lernmittelkatalog zu verwenden. Nach der Schulnummernzuordnung ist das Lernmittel in den Schulbuchlisten gelb markiert und muss nach Ablauf seines Ausleihzyklus ersetzt werden.
Wichtiger Hinweis zum vorzeitigen Schulbuchwechsel:
Änderungen im Lehrplan, die Bildung von Kombiklassen oder neue Auflagen sind keine Gründe für einen vorzeitigen Schulbuchwechsel.
Der Wechsel eines Schulbuches vor Vollendung seines Ausleihzyklus ist zu unterlassen!
Dadurch wird seine Refinanzierung gefährdet und dem Land entstehen durch die vorzeitige Ersatzbeschaffung zusätzliche Kosten.
B) Digitale Lernmittel
Schulen dürfen nur digitale Lernmittel im Schulportal pflegen, die im aktuellen Lernmittelkatalog enthalten sind und deren Bildungsmedienanbieter am Digitalen Bücherregal teilnimmt. Eine Liste der Anbieter finden Sie hier.
Wechsel vom gedruckten zum digitalen Lernmittel mit Einzellizenz: Wenn ein gedrucktes Lernmittel seinen Ausleihzyklus vollendet hat, kann entweder ein gedrucktes Buch oder die Einzellizenz eines digitalen Lernmittels eingeführt werden, aber nicht beides.
Digitale Lernmittel mit Print-Plus-Lizenz: Diese Lernmittel können zusätzlich zu ihren gedruckten Pendants verwendet werden, wenn die gedruckten Lernmittel auf den Schulbuchlisten für gedruckte Lernmittel aufgeführt sind.
Digitale Lernmittel haben keinen Ausleihzyklus und können jährlich gewechselt werden.
Achtung: Schulen, die nicht am Digitalen Bücherregal teilnehmen, dürfen keine Schulbuchlisten für digitale Lernmittel freischalten. Andernfalls kann bei den Eltern, auch wenn die Schulbuchlisten leer sind, fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass die Schule im kommenden Schuljahr digitale Lernmittel verwendet und die Eltern deshalb im Elternportal eine Bestellung für digitale Lernmittel durchführen.
Schulen, die im kommenden Schuljahr nicht am Digitalen Bücherregal teilnehmen, können mit den im Lernmittelkatalog aufgeführten digitalen Lernmitteln arbeiten, erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung vom Land und müssen die Lizenzschlüssel selbst beschaffen und auf den mobilen Endgeräten der Schülerinnen und Schüler aktivieren.
Schulbuchlisten zusammenstellen
Zusammenstellung der Schulbuchlisten
Vollständige und korrekte Schulbuchlisten sind für die Schulbuchausleihe von zentraler Bedeutung. Bei der Zusammenstellung der Schulbuchlisten ist große Sorgfalt erforderlich. Mit der Zusammenstellung der Schulbuchlisten sollte erst begonnen werden, wenn alle erforderlichen Informationen (Entscheidungen der Fachkonferenzen, präzise Angaben über Titel und ISBN) vorliegen. Hilfreich ist auch der Vergleich mit den Schulbuchlisten des vorausgehenden Schuljahres, um eventuelle Fehlerquellen zu entdecken. Einer der häufigsten Fehler bei der Bearbeitung der Schulbuchlisten ist es, die Schulbuchliste aus dem Vorjahr ungeprüft zu übernehmen. Zwischenzeitliche Änderungen der Stundentafel oder „aufwachsende Schulbuchwechsel“, die in die Schulbuchliste aufgenommen werden müssen, werden so leicht übersehen.
- Nur Lernmittel, die in den klassenweise anzulegenden elektronischen Schulbuchlisten enthalten sind, können für die Ausleihe beschafft werden. Dies betrifft auch die Lernmittel, die nur bei Anspruch auf Lernmittelfreiheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Auch Schulbücher, die bereits in früheren Schuljahren (vor Einführung der Schulbuchausleihe) angeschafft wurden, müssen in der Schulbuchliste enthalten sein, werden aber gesondert gekennzeichnet ("bereits vorhanden").
- Jede nachträgliche Aufnahme eines Titels in die Schulbuchliste verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand, vor allem, wenn dadurch Nachbestellungen beim Buchhandel erforderlich werden.
- Nachträglich in die Schulbuchlisten aufgenommene Titel haben Auswirkungen auf die Leihgebühr, die von den Eltern zu zahlen ist. Über Veränderungen bei der Höhe der Leihgebühr müssen die betroffenen Eltern informiert werden.
- Unvollständige (und nachträglich korrigierte) Schulbuchlisten führen zu Fehlkäufen der Eltern im Buchhandel; Eltern verlassen sich auf die Angaben in den Schulbuchlisten und beschaffen Lernmittel auf eigene Kosten, wenn sie nicht in den Schulbuchlisten zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung enthalten sind. Dies führt zu Beschwerden der Eltern gegenüber der Schule und dem Schulträger und belastet den Buchhandel, wenn die Eltern Fehlkäufe zurückgeben wollen.
Es ist ratsam, bei der Zusammenstellung der Schulbuchlisten klassenweise vorzugehen. Zunächst sollten sämtliche Bücher einer Klassenstufe erfasst werden, bevor die nächste Klassenstufe in Angriff genommen wird. Auf diese Weise behält man auch bei einer Vielzahl von Titeln am ehesten den Überblick.
Zunächst ist die Klassenstufe auszuwählen, für die die Schulbuchliste zusammengestellt werden soll.

Danach können Sie die Bücher auswählen, die in dieser Klassenstufe zum Einsatz kommen sollen.

Schulbücher suchen und finden
Die Schulbücher für jede Klassenstufe müssen aus dem Lernmittelkatalog ausgesucht werden. Dafür stehen mehrere komfortable Suchmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn man die richtige ISBN des Schulbuchs oder einen Teil der ISBN kennt, führt die Suche nach der ISBN am schnellsten zu dem gewünschten Ergebnis.
Um das Buch mit der ISBN 978-3-06-082592-9 zu finden, muss nicht die gesamte ISBN eingegeben werden, es genügt der Eintrag der fett markierten Ziffernfolge. Die Suche nach 82592 führt zu folgendem Ergebnis:

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Suche einzugrenzen. Man kann sich zum Beispiel sämtliche Schulbücher für das Fach Deutsch für die 1. Klassenstufe zeigen lassen. Die Suche ergibt zahlreiche Fundstellen und kann sich über mehrere Bildschirmseiten erstrecken. Es empfiehlt sich deshalb, Suchkriterien miteinander kombinieren und damit das Suchergebnis übersichtlicher einzugrenzen, z.B. durch Kombination des Faches „Deutsch“ mit einem bestimmten Verlag.
Auswahl bestätigen
Die Aufnahme des gesuchten Buches in die Schulbuchliste wird durch einen Maus-Klick auf die Zeile, in der sich das gesuchte Buch befindet, bestätigt.
Danach können die weiteren Details eingesehen und festgelegt werden, die für die Bestellung und Ausleihe des ausgewählten Buches wichtig sind. Pflichtfelder mit zwingend notwendigen Angaben sind rot markiert (*).
Erklärung der Pflichtfelder:
- Verwendungsdauer
Die Angabe der vorgesehenen Verwendungsdauer ist vor allem für die Berechnung der Leihgebühr wichtig: Bei Schulbüchern, die für ein Jahr ausgeliehen werden, beträgt die Gebühr 1/3 des Ladenpreises pro Schuljahr, bei zwei- oder dreijährig von einer Schülerin oder einem Schüler genutzten Schulbüchern 1/6 des Ladenpreises pro Schuljahr. Die Berechnung erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der vorgesehenen Verwendungsdauer.
Einige Schulbücher sind von den Schulbuchverlagen für die Verwendung in den Klassenstufen 7 bis 10 in einem bestimmten Fach konzipiert und wurden vom Ministerium zur Verwendung in diesen Klassenstufen und in diesem Fach genehmigt. Sie sind entsprechend im Schulbuchkatalog gekennzeichnet (7-10).
Manche Schulen haben sich jedoch entschieden, den Fachunterricht nicht durchgängig in allen Klassenstufen 7 bis 10 zu erteilen, sondern setzen das Fach in einer Klassenstufe aus.
Hier ein typisches Beispiel für den Biologieunterricht ab Klassenstufe 7:

Wird dieses Schulbuch in allen Klassenstufen 7 bis 10 (mehr als drei Jahre) verwendet, kann es nicht bei der entgeltlichen Ausleihe berücksichtigt werden; es muss in diesem Fall von den Eltern selbst angeschafft werden, es sei denn, den Eltern wurde auf Antrag Lernmittelfreiheit gewährt.
Soll das Schulbuch jedoch nur in den Klassenstufen 7, 8 und 10 (das Häkchen bei Klassenstufe 9 muss dann entfernt werden) verwendet werden (= drei Jahre), so ist es im Paket für die entgeltliche Ausleihe enthalten und muss nicht von den an der Ausleihe teilnehmenden Eltern selbst gekauft werden.
- Buch bereits vorhanden
Für eine Übergangszeit von mehreren Jahren ist besonders zu beachten, dass Schulbücher, die vor Einführung der Schulbuchausleihe angeschafft wurden und für eine mehrjährige Verwendung vorgesehen sind, nicht nochmals im Rahmen der Schulbuchausleihe beschafft werden.
Dies betrifft Bücher, die
- im Schuljahr 2009/10 oder zu einem früheren Zeitpunkt angeschafft wurden (Sekundarstufe I),
- im Schuljahr 2010/11 oder früher angeschafft wurden (Sekundarstufe II und im berufsbildenden Bereich),
- im Schuljahr 2011/12 oder früher angeschafft wurden (Grundschulen).
Es wäre Eltern nicht zu vermitteln, dass sie für bereits angeschaffte (und von ihnen bezahlte) Schulbücher nochmals im Rahmen der Schulbuchausleihe eine Leihgebühr entrichten sollen; ebenso wäre es unwirtschaftlich, im Rahmen der bisherigen Lernmittelfreiheit über Schulbuchgutscheine beschaffte Schulbücher nochmals zu beschaffen, um sie unentgeltlich auszuleihen.
Schulbücher, die bereits vor Einführung der Schulbuchausleihe von den Eltern auf eigene Kosten angeschafft wurden, müssen daher entsprechend gekennzeichnet werden.
- Schulbuchliste überprüfen und drucken
Wenn alle Schulbücher Klasse für Klasse erfasst sind, sollte die fertige Liste gedruckt und nochmals überprüft werden. Dabei sollte nochmals sorgfältig kontrolliert werden, dass z.B. auch die Bibel, die Arbeitshefte, Workbooks und ähnliche Lernmittel, die zwar nicht gegen Gebühr ausgeliehen werden können, aber im Rahmen der Lernmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls in der Schulbuchliste enthalten sind.
Beispiel einer vollständigen Schulbuchliste für die 6. Klassenstufe (Sortierreihenfolge: Schulbücher, die auch im entgeltlichen Ausleihpaket enthalten sind, befinden sich oben in der Liste, danach folgen alle anderen, die nur unentgeltlich ausgeliehen werden)

Diese Liste sollte zur besseren Übersicht und zur Dokumentation gedruckt werden. Wenn die Liste überprüft ist, muss ihre Vollständigkeit zum Abschluss der Arbeit durch Setzen des Häkchens bestätigt werden.