Grundsätzliche Anforderungen an Lernmittel sind:
4.1 Übereinstimmung mit dem Verfassungsrecht und sonstigen Rechtsvorschriften, insbesondere den Grundsätzen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und dem pluralen Verständnis unserer Gesellschaft
Hierzu gehören insbesondere:
a) die Wertordnung des Grundgesetzes mit seinen Rechts- und Freiheitsgarantien,
b) die Erfüllung des Erziehungsauftrags der Schule (§ 1 Abs. 1 bis 3 SchulG), der Ausschluss beeinflussender und indoktrinierender Weltanschauungen und die Wahrung des Prinzips der Multiperspektivität,
c) der Gedanke der Völkerverständigung und der Verantwortung wohlhabender Länder gegenüber weniger wohlhabenden Regionen und Ländern,
d) die Gesichtspunkte der Umwelt- und Nachhaltigkeitserziehung,
e) das Ziel einer gleichwertigen und partnerschaftlichen Lebensgestaltung unter Berücksichtigung der Vielfalt biologischer und sozialer Geschlechter und sexueller Identitäten,
f) Integration und Inklusion, entsprechend dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung,
g) zeitgemäße und ausreichende Identifikationsangebote im beruflichen und privaten Bereich, die der Vielfalt der Gesellschaft in Sprache, Bildern und Inhalten gerecht werden und diese in diskriminierungsfreiem Kontext darstellen,
h) keine versteckte oder offene Werbung für Unternehmen und Interessensgruppen sowie
i) keine Beeinflussung und Manipulation durch Unternehmen und Interessensgruppen,
j) eine multiperspektivische, diskriminierungsfreie Darstellung religiöser Gemeinschaften und ihrer Beziehungen zueinander.
4.2 Übereinstimmung mit Lehrplänen, Bildungsstandards sowie schulart-, schulform- und schulstufenspezifischen Vorgaben
Hierzu gehört insbesondere, dass sie
a) mit den Kerncurricula, Bildungsstandards und Lehrplänen vereinbar sind,
b) den schulart- und schulstufenspezifischen Vorgaben des fachlich zuständigen Ministeriums für die einzelnen Unterrichtsfächer, Lernfelder, Lernbausteine und Lernbereiche entsprechen,
c) die einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) inhaltlich, didaktisch und methodisch berücksichtigen,
d) mit dem pluralen Ansatz der maßgeblichen Richtlinien in wissenschaftlicher und didaktisch-methodischer Hinsicht übereinstimmen (dies ist z. B. nicht der Fall bei einseitiger Verengung auf eine einzige wissenschaftliche Lehrmeinung),
e) den neuesten gesicherten Stand der Fachwissenschaft berücksichtigen und frei von sachlichen Fehlern sind,
f) den Ansprüchen eines durchlässigen Schulwesens genügen,
g) Leistungsdifferenzierungsmöglichkeiten bieten,
h) Einsatzmöglichkeiten im inklusiven Unterricht eröffnen,
i) die Erreichung der wesentlichen Lernziele und Kompetenzen ermöglichen.
4.3 Altersgemäßheit der inhaltlichen Aufbereitung und Aufgabenstellung, der sprachlichen Darstellung und der grafischen und bildnerischen Gestaltung.
4.4 Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
4.4.1 Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit des Lernmittels sind erfüllt, wenn
a) die Ausstattung zweckmäßig und nicht aufwändiger ist als der schulische Einsatz es im Hinblick auf Wochenstundenanzahl eines Faches und die Zahl der Klassenstufen, für die ein Lernmittel vorgesehen ist, erfordert,
b) der Preis im Verhältnis zur Ausstattung und zu den Möglichkeiten des schulischen Einsatzes angemessen ist. Andere genehmigte Lernmittel sind zum Vergleich heranzuziehen.
4.4.2 Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit des Lernmittels sind nicht erfüllt, wenn beispielsweise in ein gedrucktes Schulbuch nach bestimmungsgemäßem Gebrauch Eintragungen vorgesehen sind. Hiervon sind Schulbücher für die Fächer Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ausgenommen, sowie Schulbücher die im inklusiven Unterricht eingesetzt werden.
4.5 Erfüllung der Erfordernisse der Lernmittelfreiheit und der Schulbuchausleihe
Hierzu gehört insbesondere, dass
a) die Anbieterin oder der Anbieter von gedruckten Lernmitteln eine Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz schließt, die weitere Rahmen- bedingungen der Schulbuchausleihe regelt und die inhaltlich der Gestattungsvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Bildungsmedien e. V. entspricht,
b) die Anbieterin oder der Anbieter von Lernmitteln die von der ISBN-Agentur für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Standards beachtet,
c) die Anbieterin oder der Anbieter von Lernmitteln Nachlieferungen in unveränderter Fassung für einen bestimmten Zeitraum garantiert und damit eine verbindliche Lieferbarkeitszusage tätigt. Damit verpflichtet sich die Anbieterin oder der Anbieter dazu, während des gesamten Zeitraums der Lieferbarkeitszusage das Lernmittel in unveränderter Auflage und unterbrechungsfrei zu liefern. Sofern Verlage Webshops betreiben, ist auch dieser Bezugsweg für alle Lernmittel mit Lieferbarkeitsgarantie sicherzustellen. Abhängig von der Nutzungsdauer des Lernmittels und davon, ob in ein Lernmittel Eintragungen vorgesehen sind, gelten hierfür bestimmte Mindestlängen der Lieferbarkeitszusagen, jeweils gerechnet vom Beginn des auf die Veröffentlichung im Lernmittelkatalog folgenden Schuljahres:
- für gedruckte einjährig zu verwendende Schulbücher und ergänzende Lernmittel, in die nach bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Eintragungen vorgesehen sind, beträgt der Zeitraum der Lieferbarkeitszusage mindestens drei Schuljahre,
- für gedruckte mehrjährig zu verwendende Schulbücher und ergänzende Lernmittel, in die nach bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Eintragungen vorgesehen sind, beträgt der Zeitraum der Lieferbarkeitszusage mindestens sechs Schuljahre,
- für gedruckte ergänzende Lernmittel, in die nach bestimmungsgemäßem Gebrauch Eintragungen vorgesehen sind, beträgt der Zeitraum der Lieferbarkeitszusage mindestens so viele Jahre, wie sie nach Konzeption des Lernmittels durch eine Schülerin oder einen Schüler zu nutzen sind. Sollte das Lernmittel ein Schulbuch begleiten, dann muss die Dauer der Lieferbarkeitszusage mindestens bis zum Ablauf der Lieferbarkeitszusage des Schulbuchs reichen,
- für digitale Lernmittel beträgt die Lieferbarkeitszusage mindestens ein Schuljahr,
d) bei einem gedruckten Schulbuch, das nur in Verbindung mit weiteren Bestandteilen erhältlich ist, alle Bestandteile eines gedruckten Schulbuchs, in die Eintragungen vorgesehen sind, eine eigene ISBN haben und einzeln im Buchhandel bestellbar sind. Diese Bestandteile werden im Lernmittelkatalog separat aufgeführt. Hiervon zu unterscheiden sind Beilagen, wie z. B. Rechengeld oder Rechenplättchen. Diese Beilagen müssen ebenfalls nachbestellbar sein,
e) ein aus mehreren Teilen bestehendes Schulbuch im Buchhandel in einer mehrfach verwendbaren Verpackung erhältlich ist, auf der die ISBN unmittelbar aufgedruckt ist, unter der das Gesamtpaket im Buchhandel bestellbar ist (z. B. sogenannte „Schuber“),
f) gedruckte Lernmittel der Buchpreisbindung in Deutschland unterliegen.
4.6 Spezielle Anforderungen an digitale Lernmittel
Digitale Lernmittel müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Darüber hinaus müssen sie interoperabel einsetzbar sein sowie nationale und europaweite Datenschutzanforderungen erfüllen.
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