Grundsätzliche Fragen zur Schulbuchausleihe

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – kostenlose Ausleihe). Hierzu ist ein schriftlicher Antrag und ein Nachweis über das Einkommen notwendig.

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Gebühr). Ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte müssen hierbei selbst beschafft werden. Für die Ausleihe gegen Gebühr ist eine Anmeldung und eine Lernmittelbestellung im Internetportal notwendig.

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer an dem Verfahren nicht teilnehmen will, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.

Ja. Eltern haben jedes Jahr die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe zu entscheiden. Für die Bestellung der Lernmittel im Rahmen der Schulbuchausleihe gegen Gebühr wird den Eltern jedes Jahr ein neuer, individueller Freischaltcode übermittelt. Ebenso ist auch die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit für jedes Schuljahr neu zu beantragen.

An der Schulbuchausleihe können alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen teilnehmen.

Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.

Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit Schulbücher, ersetzende sowie notwendige, ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte auf Antrag kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe).

Eltern, deren Einkommen über den Einkommensgrenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen (Ausleihe gegen Gebühr).

Zunächst sollten Sie eindeutig klären, welchen Bildungsgang Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Falls dies ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II sein sollte, können Sie an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Je nach Schulform und Jahrgang können bei einer Teilnahme an der Ausleihe gegenüber einer selbstständigen Beschaffung bis zu zwei Drittel der Kosten gespart werden.

Die Schulbücher werden von der Schule zentral beschafft und zum Schuljahresbeginn den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt. Wer an dem Verfahren teilnimmt, braucht sich also um die Beschaffung der im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgegebenen Schulbücher nicht zu kümmern. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit gilt dies auch für die Arbeitshefte. 

Ja!

Ja, Sie dürfen an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Maßgeblich ist nicht der Wohnsitz, sondern der Besuch einer rheinland-pfälzischen Schule.

Ja, das ist möglich. Falls Sie einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen möchten, stellen Sie diesen bitte bis 15. März bei dem Schulträger der Schule, die Ihr Kind voraussichtlich im kommenden Schuljahr besuchen wird. Sollte Ihr Kind letztendlich eine andere Schule in Rheinland-Pfalz besuchen, die ebenfalls an der Schulbuchausleihe teilnimmt, gilt Ihre Bewilligung für die Lernmittelfreiheit auch für diese Schule.

Wenn Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen möchten, können Sie sich mit dem Freischaltcode, den Sie von der Schule im Monat Mai erhalten, im Elternportal dafür anmelden und eine Lernmittelbestellung abgeben. Sollte Ihr Kind dann vor Schuljahresbeginn die Schule wechseln, ändert sich die Schulbuchliste Ihres Kindes und Sie erhalten das Lernmittelpaket der neuen Schule zum Schuljahresbeginn. Über die Änderung der Schulbuchliste werden Sie per E-Mail informiert.

Sollten Sie das Lernmittelpaket der neuen Schule nicht benötigen und Ihre Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr stornieren wollen, haben Sie dazu ab Erhalt der oben erwähnten E-Mail 14 Tage Zeit. Die Bestellung können Sie in Ihrem Benutzerkonto stornieren.

Sie können die Schulbücher für das kommende Schuljahr gegen eine Gebühr ausleihen. Die Teilnahme ist freiwillig. Wenn Sie Schulbücher ausleihen, sparen Sie pro Jahr bis zu zwei Drittel der Anschaffungskosten.

Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse geändert haben, überprüfen Sie bitte, ob Sie ggf. die Voraussetzungen zur Beantragung von Lernmittelfreiheit erfüllen (unentgeltliche Ausleihe).

Die kostenlose Ausleihe ersetzt die Lernmittelgutscheine. Es werden in den betroffenen Schularten und Bildungsgängen also keine Lernmittelgutscheine mehr ausgestellt.

Das Schulbuch muss am Schuljahresende zurückgegeben werden. Die Schule muss eine Lösung finden, die nicht zum Nachteil der an der Schulbuchausleihe Teilnehmenden ist.

Schulen haben eine Informationspflicht gegenüber den Eltern. Aus diesem Grund müssen Schulen den Eltern die benötigten Informationen über die im folgenden Schuljahr benötigten Lernmittel rechtzeitig zur Verfügung stellen. Es genügt kein Verweis auf die Einsehbarkeit der benötigten Lernmittel im Benutzerkonto der Schulbuchausleihe, da es keine Pflicht zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gibt. Die Informationen sind, wie zuvor auch, in geeigneter Form den Eltern zu übermitteln, z. B. durch das Austeilen von Schulbuchlisten oder deren Veröffentlichung auf der Homepage der Schule.

Bei den Fristen muss man zwischen der Lernmittelfreiheit und Ausleihe gegen Gebühr unterscheiden: 

  • Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe): Fristende 15. März – Abgabe des Antrags beim Schulträger (ausnahmsweise auch bei der Schule in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Antrag auf Lernmittelfreiheit").
  • Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr: Bitte melden Sie sich rechtzeitig im Internetportal unter www.LMF-online.rlp.de für die Ausleihe gegen Gebühr an (entsprechende Fristen können Sie hier einsehen). Dazu ist es notwendig, dass Sie zuvor ein Benutzerkonto für die Schulbuchausleihe anlegen. Nähere Hinweise zu dem Benutzerkonto und der Lernmittelbestellung finden Sie auf den Seiten des Internetportals.

Bei einer Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr sind Sie verpflichtet, die Gebühr rechtzeitig zu zahlen. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, werden Sie bei der Online-Bestellung gebeten, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühr bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht werden kann.

Unmittelbar nach der Aushändigung sind die Schulbücher auf Beschädigungen zu überprüfen. Werden solche festgestellt, muss dies sofort dem Schulträger gemeldet werden. 

Die ausgeliehenen Lernmittel müssen pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden. 
Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Bücher, die Ihr Kind mehrere Schuljahre (Mehrjahresbände) im Unterricht verwenden wird, werden nicht zurückgegeben, sondern verbleiben auch über die Sommerferien bei der Schülerin oder dem Schüler.

Wer die Schule wechselt oder im Folgejahr nicht mehr an der Ausleihe teilnimmt, muss alle entliehenen Bücher zurückgeben.

Der Schulträger ist für die Organisation der Schulbuchausleihe vor Ort verantwortlich. Das schließt auch ein, dass der Schulträger während des laufenden Schuljahres Ausleihpakete packt und den Schülerinnen und Schülern, die an der Ausleihe teilnehmen, zur Verfügung stellt. Bitte fragen Sie in der Schule nach Ihrem Ansprechpartner. 

Den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform werden alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen notwendige sonstige Materialien unentgeltlich ausgeliehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt, befinden sich auf einem Sicherheitsserver und sind vor dem Zugriff Dritter geschützt.