Bilingualer Unterricht

Grundsätzlich greifen Schulen auf Schulbücher für den bilingualen Unterricht zurück, die bereits im Schulbuchkatalog enthalten sind. Bei diesen Schulbüchern sind alle notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz im Rahmen der Schulbuchausleihe erfüllt. Dazu gehört u. a., dass für die Dauer eines Ausleihzyklus (drei bzw. sechs Jahre) eine verbindliche Lieferbarkeitszusage des Verlags für das jeweilige Schulbuch vorliegt. Dieser verbindlichen Zusage liegt eine Vereinbarung mit dem Verband Bildungmedien e.V. und den im Schulbuchkatalog vertretenen Schulbuchverlage zugrunde.

Schulbücher die nicht im Schulbuchkatalog enthalten sind, können im Regelunterricht nicht im Rahmen der Schulbuchausleihe verwendet werden. Für den bilingualen Unterricht werden auch Schulbücher ausländischer Verlage nachgefragt, die nicht im Schulbuchkatalog enthalten sind.

Mit diesen Verlagen können keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen werden. Dennoch werden Einzelfalllösungen für die betroffenen Schulen gefunden, die den Einsatz solcher Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe ermöglichen. Falls Sie beabsichtigen im bilingualen Unterricht ein noch nicht im Schulbuchkatalog enthaltenes Lernmittel zu verwenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium für Bildung auf. Sie erreichen diese unter folgender E-Mail-Adresse: schulbuch(at)bm.rlp.de.