Information der Eltern

Die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule und Eltern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit. Grundlage jeder Zusammenarbeit ist die gegenseitige Information in allen Fragen von gemeinsamem Interesse. Dazu gehört unter anderen auch die

  • Information der Eltern über die Entscheidungen der Schule bezüglich der Einführung und Verwendung von Lernmitteln,
  • Transparenz bezüglich der Kostenbelastung der Eltern im Zusammenhang mit der Beschaffung von Lernmitteln und die
  • Unterstützung der Eltern durch sachgerechte Information über die Modalitäten der Schulbuchausleihe. Die Schulen müssen insbesondere dafür sorgen, dass die Antragsberechtigten die erforderlichen Informationen über die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit (Merkblätter und Antragsvordrucke) rechtzeitig erhalten, damit die Eltern den Antrag auf Lernmittelfreiheit fristgerecht stellen können. Gleiches gilt für die Information der Eltern über die Voraussetzungen und Bedingungen der Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe durch Weitergabe von allgemeinen Rundschreiben des Ministeriums oder des Schulträgers.