Schulbücher mit Eintragungen

Im Rahmen der Schulbuchausleihe sind Schulbücher mit Eintragungen grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings gibt es gemäß Punkt 4.4.2 der Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln eine Ausnahmegenehmigung für Schulbücher für die Fächer Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

Demnach dürfen auch Schulbücher mit Eintragungen neu eingeführt werden, wenn diese im Lernmittelkatalog des Landes enthalten sind.