Ausleihe gegen Gebühr
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine in das Ausleihverfahren einbezogene Schulart oder Schulform besuchen und deren Einkommen die Grenzen für die unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit) übersteigt, können an der Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Schulbuchausleihe) teilnehmen (§ 5 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln).
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu folgenden Teilbereichen der entgeltlichen Ausleihe:
- Gegenstand der Ausleihe gegen Gebühr
- Anmeldeverfahren
a) Wie und wo erfolgt die Anmeldung?
b) Welche Fristen gelten?
c) Gibt es Ausnahmen von den Fristen?
d) Welche Aufgaben hat die Service-Stelle?
e) Kann die Bestellung storniert werden? - Leihentgelt
a) Wie hoch ist das Leihentgelt?
b) Wie erfolgt die Zahlung des Leihentgelts?
c) Ist bei einem Schulwechsel erneut ein Leihentgelt zu zahlen?
d) Wie wird die Abrechnung mit dem Land durchgeführt?
e) Mahnverfahren? - Wechsel der Haushaltsgemeinschaft