Besonderheiten bei G8-Gymnasien

In Rheinland-Pfalz wurden bisher für G8-Gymnasien keine speziellen Bücher eingeführt. Für andere Bundesländer liegen bereits spezielle G8-Schulbücher vor. In einer Übergangsphase behelfen sich rheinland-pfälzische G8-Gymnasien derzeit mit der Verwendung von Büchern für neunjährige Gymnasien. Dabei entspricht wegen der stärkeren Progression der Lerninhalte jedoch der Zuschnitt eines „G9-Schulbuches“ auf ein bestimmtes Schuljahr nicht dem Zuschnitt, der an einem G8-Gymnasium benötigt wird, so dass einzelne Bücher zurzeit schuljahresübergreifend eingesetzt werden.

 

Was ist zu tun?

Verwendung von „G8-Schulbücher“ aus anderen Bundesländern

Ausnahmsweise können G8-Gymnasien „G8-Schulbücher“ aus anderen Bundesländern im Unterricht verwenden, falls diese den rheinland-pfälzischen Anforderungen entsprechen. Diese Bücher sind im Schulbuchkatalog aufgeführt und können somit von allen G8-Gymnasien eingesetzt werden. Sollte ein Titel nicht aufgeführt sein, kann dieser von der betroffenen Schule beim zuständigen Schulbuchreferat des Ministeriums für Bildung innerhalb der dafür laut Zeitplan vorgesehenen Fristen angefragt werden. 

 

Schuljahresübergreifende Verwendung von „G9-Schulbüchern“

In Fällen, in denen G8-Gymnasien jedoch aufgrund mangelnder Alternativen weiterhin Schulbücher einsetzen, die für neunjährige Gymnasien geeignet sind, kann es vorkommen, dass in einem Schuljahr zwei Schulbücher zum Einsatz kommen. Beispiel: Der Band für die Klassenstufe 7 ist bereits vor Schuljahresende abgeschlossen, so dass dann bereits mit dem Band für die Klassenstufe 8 begonnen wird. In Klassenstufe 7 werden entsprechend die Bücher für die Klassenstufen 7 und 8 benötigt, in Klassenstufe 8 möglicherweise die Bücher für die Klassenstufen 8 und 9 und in Klassenstufe 9 die Bücher für die Klassenstufen 9 und 10.

In diesem Fall dürfen Schulen Einjahresbände über einen Zeitraum von zwei Schuljahren verwenden. Die Schulen müssen aber festlegen, in welchen Klassenstufen das Schulbuch zum Einsatz kommen soll.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Schuljahresbeginn die beiden benötigten Schulbücher. Bücher, die im selben Schuljahr begonnen und abgeschlossen werden, geben sie am Schuljahresende zurück, dabei fällt 1/3 des Ladenpreises als Leihentgelt an. Bücher, die sie zur Weiterverwendung im darauffolgenden Schuljahr am Schuljahresende behalten, werden wie Zweijahresbände behandelt und kosten Eltern entsprechend 1/6 des Ladenpreises pro Schuljahr (also insgesamt 1/3). Das Buch wird dann über dreimal zwei Jahre verliehen. Daraus folgt, dass sich der Ausleihzyklus auf sechs Jahre erweitert.