Besteuerungsanteil der Rente

Deutsche Rente

Alle deutschen Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Daher wird von einer Rente nur ein bestimmter Prozentsatz bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Der Prozentwert des steuerpflichtigen sogenannten Besteuerungs- bzw. Ertragsanteils bei einer Rente ist abhängig davon, in welchem Jahr die Zahlung der Rente begonnen hat. So beträgt der Besteuerungsanteil jeder Rente, die vor dem Jahr 2005 begonnen hat 50 Prozent. War das Jahr des Rentenbeginns beispielsweise im Jahr 2015, beträgt der Besteuerungsanteil und damit das im Rahmen der Lernmittelfreiheit zu berücksichtigende Einkommen aus dem Gesamtbetrag der jährlichen Rente 70 Prozent.

Eine Tabelle, indem der Besteuerungs- bzw. Ertragsanteil für Renten aufgeführt ist, hat unter anderem das Landesamt für Steuern Niedersachsen unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.lstn.niedersachsen.de/steuer/steuerberechnungen/66962.html.

Des Weiteren hat das Bundesfinanzministerium eine Broschüre zur Besteuerung von Alterseinkünften veröffentlicht. Diese steht unter folgendem Link zum kostenlosen Download bereit:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/wie-alterseinkuenfte-besteuert-werden.pdf?__blob=publicationFile&v=9

     

Ausländische Renten

Nach § 3 Abs. 4, Satz 1 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (LernMFrhAuslV) gelten auch ausländische Einkünfte, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen, als Einkommen. Demzufolge werden bei der Lernmittelfreiheit ausländische Rentenzahlungen bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens mit ihrem Gesamtbetrag berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Hiervon abzuziehen ist jedoch die in Deutschland geltende Werbungskostenpauschale.

 

Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a) Einkommensteuergesetz (EStG) sind Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung steuerfrei.