1. Wann ist der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Lernmittel zulässig?

Der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Lernmittel ist nur zulässig, wenn das gedruckte Buch am Ende des Schuljahres seinen Ausleihzyklus vollendet hat (Beispiel: Wechsel vom gedruckten zum digitalen Schulbuch ist zum Schuljahr 2023/2024 nur zulässig, wenn das zu wechselnde gedruckte Schulbuch seinen individuellen Ausleihzyklus zum Ende des Schuljahres 2022/2023 vollendet hat). 

Weiterhin sind bei einem solchen Wechsel die aktuell für gedruckte Schulbücher sowie für ergänzende Druckschriften geltenden Regelungen zu beachten. Informationen können Sie hiereinsehen.

2. Kann sowohl ein gedrucktes als auch ein digitales Lernmittel eingeführt bzw. weiterverwendet werden?

Sofern der Wechsel eines gedruckten Lernmittels zulässig ist, muss sich die Schule entscheiden, ob sie ein gedrucktes oder ein digitales Lernmittel einführen will; beides gleichzeitig ist nicht zulässig. Entscheidet sich die Schule für das gedruckte Buch, kann ein ausschließlich digitales Lernmittel erst eingeführt werden, sobald das Schulbuch seinen individuellen Ausleihzyklus vollendet hat (siehe Frage 1).
Ausnahme: Zusätzlich zu den auf der Schulbuchliste aufgeführten gedruckten Lernmitteln kann die Schule im Unterricht nur solche digitalen Lernmittel verwenden, deren Lizenz ausschließlich im Verbund mit dem gedruckten Lernmittel - gegen einen geringen Mehrpreis - erworben werden kann (sogenannte „Print-Plus-Lizenzen“).

3. Ist die Einführung und Verwendung digitaler Lernmittel für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht verpflichtend?

Ja. Deshalb kann die Schule nicht den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern die Entscheidung überlassen, im Unterricht generell bzw. in einem Fach ein gedrucktes bzw. ein digitales Lernmittel anzuschaffen und zu verwenden.

Die verbindliche Verwendung digitaler Lernmittel im Unterricht wird daher nur dann empfohlen, wenn alle Schülerinnen und Schüler der Schule bzw. einer Jahrgangsstufe oder einer sogenannten Tablet-Klasse mit einem digitalen Endgerät ausgestattet sind. Ist dies nicht der Fall, sollte die Schule im Unterricht nur gedruckte Lernmittel verwenden; aus Gründen der Gleichbehandlung.

Sofern Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zusätzlich zu den verbindlich zu verwendenden gedruckten  Lernmitteln – ausschließlich zum privaten Gebrauch - auch digitale Lernmittel verwenden wollen, steht es den Schulen frei, ihnen die für deren Beschaffung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

4. Müssen digitale Lernmittel in den Schulbuchlisten des Schulportals erfasst werden?

Ja. Die ausgewählten und verbindlich im Unterricht zu verwendenden digitalen Lernmittel sind in die Schulbuchliste der betreffenden Jahrgangsstufe im Schulportal aufzunehmen und zu pflegen. Im Schulportal steht unter dem Menüpunkt „Hilfe“ eine Anleitung zur Pflege der digitalen Schulbuchlisten zur Verfügung.

Möchten Sie ein gedrucktes Schulbuch, dessen Ausleihzyklus zum Schuljahresende vollendet ist durch ein digitales Lernmittel ersetzen, löschen Sie das gedruckte Schulbuch bitte mit dem Löschgrund „Ausleihzyklus vollendet; Buch wird durch ein digitales Lernmittel ersetzt“ von der betreffenden Schulbuchliste für gedruckte Lernmittel.

Bitte beachten Sie: Im Unterricht dürfen nur die digitalen Lernmittel eingeführt werden, die im für das jeweilige Schuljahr verbindlichen Lernmittelkatalog für digitale Lernmittel enthalten sind. Das gilt auch für die inhaltsgleichen Digitalisate der Printversionen, den sogenannten Print-Plus-Lizenzen. 

5. Haben digitale Lernmittel einen Ausleihzyklus?

Nein. Das heißt, der Wechsel eines digitalen Lernmittels ist jährlich möglich.