Schwerpunktschulen

Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, u. a. indem diese Schülerinnen und Schüler zusätzliche oder andere Lernmittel erhalten als andere Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse.

Schülerinnen und Schülern wird so die Möglichkeit geboten, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen. Der Unterricht ist – wenn erforderlich – zieldifferent und orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.

Sonderregelungen im Rahmen der Schulbuchausleihe für Schwerpunktschulen

Auch Schwerpunktschulen müssen ihre Schulbuchlisten und die Lerngruppenzuordnung gemäß Zeitplan im Schulportal abgeschlossen haben. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in manchen Fällen eine konkrete Entscheidung über das zu verwendende Lernmittel erst zum Schuljahresbeginn möglich. Hintergrund ist, dass die Fach- und Förderschullehrkräfte der Schwerpunktschule erst den aktuellen Lernstand der Schülerin oder des Schülers einschätzen müssen, bevor individuelle Lernmittelentscheidungen getroffen werden können.
Dies gilt insbesondere in den Eingangsklassen (Klassenstufe 1 an Grundschulen und Klassenstufe 5 an weiterführenden Schulen).

Die Hauptbestellung der Lernmittel erfolgt seitens der Schule, also zu einem Zeitpunkt, zu dem möglicherweise noch nicht alle individuellen Schulbuchentscheidungen für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gefallen sind.


Wie ist zu verfahren?

  1. Schwerpunktschulen ergänzen alle Lernmittel, deren Einsatz im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im kommenden Schuljahr bereits absehbar ist, fristgerecht in den Schulbuchlisten der jeweiligen Jahrgangsstufe. Die Schulbuchliste ist auch dann als vollständig zu markieren, falls ggf. für einzelne dieser Schülerinnen und Schüler Entscheidungen offen sind.
  2. Schwerpunktschulen schließen die Lerngruppenzuordnung bei den Schülerinnen und Schülern gemäß Zeitplan ab und markieren diese als vollständig, falls nach bestem Wissen und Gewissen keine Änderungen mehr absehbar sind. Ergeben sich nachträglich notwendige Änderungen bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, so müssen diese unverzüglich im Schulportal abgebildet werden.
  3. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nutzen das reguläre Zeitfenster für die Bestellung im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr und haben bei ggf. nach ihrer Bestellung erfolgenden Änderungen der Lerngruppen ein Rücktrittsrecht, da sich dadurch möglicherweise das von ihnen zu zahlende Leihentgelt erhöht.
  4. Schulen bestellen die notwendigen Lernmittel für alle an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß Zeitplan.
  5. Wird aufgrund des ermittelten Lernstands der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schuljahresbeginn festgestellt, dass zusätzliche oder andere Lernmittel benötigt werden, ergänzt die Schule die Schulbuchlisten nach den Sommerferien. Darüber hinaus ändert sie die Lerngruppenzuordnung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Schulportal und führt eine Nachbestellung innerhalb der ersten vier Unterrichtswochen nach den Sommerferien durch.
  6. Der Schulträger ergänzt das Ausleihpaket durch die nachbestellten Lernmittel und händigt das Lernmittelpaket zeitnah aus.
  7. Spätestens am Vortag der Leihentgeltfestsetzung laut Zeitplan, müssen alle Lerngruppenzuordnungen, auch die der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Eingangsklassen der Schwerpunktschulen, abgeschlossen sein.