Ablehnung des Antrags auf Lernmittelfreiheit

Für den Fall, dass ihr Antrag auf Lernmittelfreiheit (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) abgelehnt wird, ist dies durch den Schulträger im Internetportal zu dokumentieren.

Die Antragstellenden können ersatzweise an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Bei der Bedarfsermittlung werden die notwendigen Lernmittel für diese Schülerinnen und Schüler im Übrigen bereits automatisch berücksichtigt.

Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist eine Bestellung der Lernmittel über das Elternportal oder die Servicestelle des Schulträgers erforderlich. Hierauf sollten die Schulträger im Ablehnungsbescheid deutlich hinweisen, damit die Abbuchung der Leihentgelte reibungslos erfolgen kann. Im Falle eines abgelehnten Antrags auf Lernmittelfreiheit, gelten erweiterte Anmeldefristen für die Ausleihe gegen Gebühr, die im jeweils aktuellen Zeitplan eingesehen werden können.

Sollten die Antragsteller von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, müssen sie im Falle der Ablehnung eines Antrags alle Lernmittel selbst kaufen.