Teilnahmen an der Schulbuchausleihe
Die Schulträger bearbeiten gestellte Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und entscheiden über deren Bewilligung. Sie pflegen die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler, für die ein solcher Antrag gestellt wird, in das Internetportal ein.
Ebenfalls stellen die Schulträger die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr) unter Nutzung des Internetportals fest.
Für Eltern, die Unterstützung bei der Teilnahme an der Schulbuchausleihe benötigen, richten Schulträger eine Servicestelle ein.
Welche Lernmittel jeweils im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgeliehen werden können, können Sie hier nachlesen.