Besonderheiten bei Schulen mit BeGys-Klassen

In BeGys-Klassen werden innerhalb von drei Schuljahren die Lerninhalte von vier Schuljahren behandelt. Die Jahrgangsstufe 9 "überspringen" alle Schülerinnen und Schüler der BeGys-Klassen gemeinsam.

Schulbücher werden in diesen Klassen schuljahresübergreifend verwendet, da z. B. der Band für Klassenstufe 7 weit vor Schuljahresende abgeschlossen und bereits mit dem Band für die Klassenstufe 8 begonnen wird. In Klassenstufe 7 werden entsprechend die Bücher für die Klassenstufe 7 und 8 benötigt, in Klassenstufe 8 die Bücher für die Klassenstufe 8 und 9 und in Klassenstufe 10 die Bücher für die Klassenstufen 9 und 10.

In diesem Fall dürfen Schulen Einjahresbände über einen Zeitraum von zwei Schuljahren verwenden.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Schuljahresbeginn die beiden benötigten Schulbücher. Bücher, die im selben Schuljahr begonnen und abgeschlossen werden, geben sie am Schuljahresende zurück, und dabei fällt 1/3 des Ladenpreises als Leihentgelt an. Bücher, die sie zur Weiterverwendung im darauffolgenden Schuljahr am Schuljahresende behalten, werden wie Zweijahresbände behandelt und kosten Eltern entsprechend 1/6 des Ladenpreises pro Schuljahr (also insgesamt 1/3).

Bitte beachten Sie beim Bearbeiten der Schulbuchlisten auch, dass die Schülerinnen und Schüler in BeGys-Klassen nicht die Jahrgangsstufe 9 besuchen. Daher dürfen ihnen auch keine Lernmittel auf der Schulbuchliste zugewiesen werden, in deren Verwendungsdauer die Jahrgangsstufe „9“ enthalten ist. Dies kann es erforderlich machen, eigene Lerngruppen für BeGys-Klassen zu erstellen.


Beispiel: Das Physikbuch wird an einer Schule mit einer vierjährigen Verwendungsdauer in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 verwendet. Da die BeGys-Schülerinnen und –Schüler die Jahrgangsstufe 9 überspringen, würden sie dasselbe Lernmittel dreijährig in den Jahrgangsstufen 7,8 und 10 verwenden und könnten es im Gegensatz zu allen anderen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausleihen.