Lernmittelkatalog
Verbindliche Grundlage für die Schulbuchauswahl der von der Schulbuchausleihe betroffenen Schularten und Schulformen ist der durch das Ministerium für Bildung veröffentlichte Lernmittelkatalog. Er begrenzt die Fülle möglicher Druckschriften auf diejenigen, die im Rahmen des Ausleihsystems neu eingeführt werden können.
Für sämtliche Schulbücher, die im Lernmittelkatalog aufgeführt sind, liegen verbindliche Zusagen der Verlage für die Lieferbarkeit in unveränderter Fassung für drei Jahre (bei Schulbüchern mit einem Ausleihzyklus von drei Jahren) oder sechs Jahre (bei Schulbüchern mit einem Ausleihzyklus von sechs Jahren) vor (siehe „Lieferbarkeitszusage der Verlage...“).
Der Lernmittelkatalog enthält neben Schulbüchern und sie ersetzende Druckschriften im Sinne des § 1 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln, auch die ergänzenden Druckschriften, in der Regel auf ein Lehrwerk bezogene Arbeits- und Übungsmaterialien, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) beschafft werden können oder von den Eltern selbst gekauft werden müssen.
Druckschriften die im verbindlichen Lernmittelkatalog nicht aufgeführt sind, darf die Schule im Unterricht weder einführen noch einsetzen. Kopien hingegen kann die Schule im Unterricht verwenden.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums.
Ausnahmen und besondere Bestimmungen
Lernmittel, die bereits im aktuellen Schuljahr ausgeliehen waren, können auch dann in der Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr verwendet werden, wenn Sie im aktualisierten Katalog nicht mehr aufgeführt sind. Mehr dazu hier.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die für den Lernmittelkatalog zuständigen Ansprechpersonen.