Wann darf ein Wechsel eines im Unterricht verwendeten Lernmittels erfolgen?

  1. Einleitung
  2. Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Schulbuchwechsel?
  3. Warum ist der Wechsel bei Zwei- und Dreijahresbänden erst nach sechs Jahren am wirtschaftlichsten?
  4. Gelten diese Regelungen auch für Arbeitshefte, ergänzende Druckschriften und Schulbücher, die mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet werden?
  5. Wann darf der Wechsel eines Lernmittels stattfinden, das mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet wird?
  6. Wann darf der Wechsel eines Arbeitsheftes erfolgen?
  7. Besteht nach Ablauf des Ausleihzyklus eine Verpflichtung zum Wechsel eines Lehrwerks?
  8. Muss man nach Ablauf des (allgemeinen) Ausleihzyklus eines Lehrwerks unbedingt sofort wechseln (d. h. im direkt darauffolgenden Schuljahr) oder darf man mit dem Wechsel auch noch ein Schuljahr oder länger warten?
  9. Ist der Wechsel von einer alten zu einer neuen Auflage eines Lehrwerks auch ein Schulbuchwechsel im Sinne der oben dargestellten Regelung?
  10. Gibt es eine Sonderregelung zum vorzeitigen Wechsel im Falle von Lehrplanänderungen?
  11. Was ist, wenn sich die Verwendungsdauer des Lernmittels im laufenden Ausleihzyklus verändert hat?
  12. Eine ganze Lehrwerksreihe soll gewechselt werden. Wie kann das erfolgen: „Aufwachsend“ oder in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig?
  13. Ein Lehrwerk mit einer bestimmten ISBN erscheint mehrfach auf der Schulbuchliste und ist unterschiedlichen Lerngruppen zugeordnet. Wie wird der Ausleihzyklus hier berechnet?
  14. Die Lerngruppe, in der sich ein Lernmittel befindet, wurde zwischenzeitlich umbenannt. Hat das Auswirkungen auf den Ausleihzyklus?
  15. Wie finde ich heraus, in welchem Schuljahr ein Schulbuch an meiner Schule eingeführt wurde?
  16. Eine Lehrwerksreihe soll gewechselt werden, aber zum Zeitpunkt des zulässigen Wechsels sind noch nicht alle Bände der neuen Reihe lieferbar. Wie kann der Wechsel erfolgen?
  17. Wann ist der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Lernmittel zulässig?

1. Einleitung

Bei der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz handelt es sich um ein Ausleihsystem, bei dem einzelne Lernmittel mehrfach ausgeliehen werden. Dadurch entstehen sowohl dem Land Rheinland-Pfalz und den am Ausleihsystem teilnehmenden Sorgeberechtigten geringere Kosten, als bei der einmaligen Nutzung eines Lernmittels. Die maximale Kostenersparnis ist gegeben, wenn die in der Schulbuchausleihe eingesetzten Lernmittelexemplare möglichst oft und lange ausgeliehen werden.

Daher muss die Schule ihre Entscheidung über die Einführung und Verwendung von Lernmitteln nachhaltig treffen. Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn die Schule zusätzlich zu den pädagogischen Erfordernissen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Folglich ist der Wechsel eines Lernmittels nicht jederzeit möglich und unterliegt zwingend einzuhaltenden Bedingungen, die im Folgenden erläutert werden:

Die Lebensdauer der eingesetzten Lernmittel ist limitiert. Ursächlich dafür ist:

  1. Bei den Exemplaren handelt es sich um Druckschriften aus Papier. Diese unterliegen während ihres Gebrauchs einem Abnutzungsprozess und haben daher keine unbegrenzte Lebensdauer. Es liegt daher nahe, dass nach einiger Zeit neue Exemplare angeschafft werden müssen, da die alten Exemplare abgenutzt sind.
  2. Die im Unterricht eingesetzten Lernmittel sollen hinreichend aktuell sein, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Lerninhalte darbieten zu können. Daher liegt es nahe, dass es aus pädagogischen Gründen in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit geben muss, nicht nur einzelne Exemplare eines Lehrwerks sondern auch das Lehrwerk mit einer bestimmten ISBN gegen eine Neuauflage oder ein anderes Lehrwerk mit einer anderen ISBN auszutauschen (im Folgenden „Schulbuchwechsel“ genannt).
  3. Die Rechte der Schulbuchverlage, die Inhaber der Urheberrechte der Lernmittel sind, müssen im Rahmen der Schulbuchausleihe gewahrt bleiben. Mit dem Verband Bildungsmedien e. V., der u. a. die Interessen der Schulbuchverlage vertritt, wurde zu diesem Zweck eine Übereinkunft erzielt, wonach die Nutzung der Lernmittel im Rahmen der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz lizenzgebührenfrei erfolgen kann. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen. Dazu gehört u. a. dass die Anzahl der maximalen Ausleihvorgänge und die maximale Verwendungsdauer von Schulbüchern in dieser Vereinbarung festgeschrieben sind. Damit ist in diesem Bereich für die Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz Rechtssicherheit hergestellt und die Urheberrechte bleiben gewahrt.
    Die zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Bildungsmedien e. V. abgeschlossene Vereinbarung können Sie hier einsehen.

 

In § 7 Abs. 4 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln sind daher klar formulierte Rahmenbedingungen dafür definiert, wie oft und wie lange Lernmittel eingesetzt werden dürfen: „Eine Ausleihe ist für einjährig oder zweijährig verwendete Schulbücher dreimal, für dreijährig verwendete Schulbücher zweimal zulässig. […]“

Damit wird dem Anspruch, im Unterricht aktuelle Bücher in geeignetem Zustand einzusetzen ebenso Rechnung getragen, wie der vertraglichen Verpflichtung des Landes Rheinland-Pfalz gegenüber den Inhabern der Urheberrechte und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Daher werden alle Schulbücher mehrmals ausgeliehen. Die bis zu drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler im Unterricht verwendeten Bücher unterliegen zudem nachfolgenden, von der Schule zwingend einzuhaltenden Ausleihzyklen:

  • Ein „Einjahresband“ wird dreimal verliehen. Dementsprechend beträgt die Nutzungsdauer eines Exemplars drei Jahre.
  • „Zweijahresbände“ werden ebenfalls dreimal verliehen. Das entspricht einer Nutzungsdauer von sechs Jahren.
  • „Dreijahresbände“ hingegen werden zweimal ausgeliehen, was ebenfalls einer Nutzungsdauer von sechs Jahren entspricht. 

Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an der entgeltlichen Ausleihe müssen pro Schuljahr für jedes ausgeliehene Lernmittel ein Leihentgelt zahlen. Damit werden deren Anschaffungskosten refinanziert. Die Höhe des Leihentgelts ist abhängig vom aktuellen Ladenpreis des Lernmittels und dessen Nutzungsdauer (drei bzw. sechs Jahre). Siehe dazu § 5 Abs. 3 der o. g. Landesverordnung:
„Das Entgelt nach Absatz 1 beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften ein Drittel und für zwei- oder dreijährig verwendete Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften ein Sechstel des aktuellen Ladenpreises. […]“

Sobald ein Schulbuchexemplar am Ende seiner maximalen Nutzungsdauer angelangt ist, hat es auch die maximal möglichen Einnahmen aus Leihentgeltzahlungen der Eltern eingebracht.

Ein vorzeitiger Wechsel des im Unterricht eingesetzten Schulbuchs hätte erhöhte Kosten für das Land zur Folge. Zum einen, weil die Exemplare ggf. Einnahmen aus Leihentgelten nicht mehr erzielen könnten, die für die Refinanzierung des Ausleihsystems benötigt werden. Zum anderen, weil vorzeitig Neubeschaffungskosten für das Land anfallen. Dies würde zu einer doppelten Belastung des Landeshaushalts durch geringere Einnahmen auf der einen und erhöhte Ausgaben innerhalb eines kürzeren Zeitraums auf der anderen Seite führen.

Ein dauerhafter oder zeitlich begrenzter Nichtgebrauch eines bereits auf einer Schulbuchliste aufgeführten Lernmittels ist mit den Grundsätzen der Schulbuchausleihe ebenfalls nicht vereinbar und insofern unzulässig.

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2. Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Schulbuchwechsel?

Der richtige Zeitpunkt für einen Schulbuchwechsel ist also der Zeitpunkt, zu dem der Wechsel (unter Berücksichtigung der Regelungen der o .g. Landesverordnung) am wirtschaftlichsten ist. Der wirtschaftlichste Zeitpunkt für einen Schulbuchwechsel bietet sich, wenn die Exemplare des bisher eingesetzten Lehrwerks am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind und aufgrund der Abnutzung sowieso neue Exemplare bestellt werden müssten, also nach Ablauf des Ausleihzyklus.

Nicht alle Exemplare eines eingesetzten Lehrwerks (mit bestimmter ISBN) befinden sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im selben Stadium ihrer Nutzungsdauer und kommen gleichzeitig am Ende des Ausleihzyklus an. Dies liegt u. a. an Ersatzbeschaffungen für beschädigte Exemplare oder an Schwankungen in der Teilnehmerzahl von Schuljahr zu Schuljahr.

Es ist daher zwischen dem allgemeinen Ausleihzyklus eines eingesetzten Lehrwerks (mit bestimmter ISBN) zu unterscheiden und dem individuellen Ausleihzyklus eines einzelnen Exemplars.

Würden Schulen darauf warten müssen, bis das letzte Exemplar eines eingesetzten Lehrwerks (mit bestimmter ISBN) seine maximale Nutzungsdauer erreicht hätte, wäre ein Schulbuchwechsel niemals möglich, denn in der Zwischenzeit wären bereits weitere Anschaffungen als Ersatz für die zwischenzeitlich am Ende ihrer Nutzungsdauer angekommenen Exemplare notwendig.

Daher betrachtet man bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für einen Schulbuchwechsel nur den allgemeinen Ausleihzyklus, der für das eingesetzte Lehrwerk gilt und nicht alle individuellen Ausleihzyklen der Einzelexemplare.

Zur Berechnung des Zeitpunkts benötigt man dann lediglich die Informationen, in welchem Schuljahr das Lehrwerk (mit bestimmter ISBN) eingeführt wurde und ob es sich bei dem Lehrwerk um einen Einjahresband, Zweijahresband oder Dreijahresband handelt (diese Information ergibt sich aus der Verwendungsdauer, in der angegeben ist, in welchen Jahrgangsstufen das Lehrwerk eingesetzt wird). Der allgemeine Ausleihzyklus läuft demnach nach dreijähriger Nutzung (Einjahresband) und nach sechsjähriger Nutzung (Zwei- oder Dreijahresband) aus.

Läuft in einem Schuljahr der allgemeine Ausleihzyklus eines Lehrwerks ab, besteht im direkt darauffolgenden Schuljahr die Möglichkeit zum Wechsel des Lehrwerks.

Der Zeitpunkt, zu dem frühestens ein Wechsel eines im Rahmen der Schulbuchausleihe neu eingeführten Lernmittels stattfinden kann, liegt also

  • bei Einjahresbänden nach drei Jahren,
  • bei Zweijahresbänden nach sechs Jahren und
  • bei Dreijahresbänden nach sechs Jahren.

 

Beispiel: Ein Einjahresband wurde im Schuljahr 2010/2011 in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt. Er wird in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 in Jahrgangsstufe 5 eingesetzt. Der Ausleihzyklus läuft im Schuljahr 2012/2013 ab. Im Schuljahr 2013/2014 darf der Wechsel zu einem neuen Lernmittel stattfinden.

Hinweis: Oberhalb der Schulbuchlisten steht Ihnen im Schulportal ein "Ausleihzyklusrechner" zur Verfügung (Taschenrechnersymbol), mit dem Sie anhand des Einführungsschuljahres eines Lernmittels in einer Lerngruppe und der jeweiligen Verwendungsdauer, das Schuljahr errechnen können, in dem ein Wechsel des Lernmittels möglich ist.

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3. Warum ist der Wechsel bei Zwei- und Dreijahresbänden erst nach sechs Jahren am wirtschaftlichsten?

Bei Zwei- und Dreijahresbänden werden nicht nur im Einführungsjahr des Lernmittels für alle an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler neue Exemplare angeschafft.

Dadurch, dass beim Zweijahresband die im ersten Jahr angeschafften Exemplare für ein weiteres Schuljahr in Schülerhand verbleiben, muss der nachfolgende Schülerjahrgang mit einem weiteren „Klassensatz“ an Exemplaren versorgt werden. Beim Dreijahresband müssen auf diese Weise sogar erst einmal drei Schülerjahrgänge mit neuen Büchern versorgt werden, bevor die ersten Exemplare nach drei Schuljahren zurückgegeben werden und im vierten Jahr erneut an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulbuchausleihe ausgegeben werden können.

Beispiel:

Im Schaubild wird grafisch dargestellt, warum der Wechsel bei Zwei- und Dreijahresbänden erst nach sechs Jahren am wirtschaftlichsten ist.

Für den Schülerjahrgang „S1“ wurden im Schuljahr 2011/2012 neue Exemplare eines Dreijahresbandes (ISBN XYZ)angeschafft („Exemplarjahrgang“ rot). Da die Schülerinnen und Schüler dieses Lernmittel am Schuljahresende nicht zurückgeben, sondern bis zum Ende der gymnasialen Oberstufe behalten, musste für den Schülerjahrgang „S2“ im Schuljahr 2012/2013 erneut ein Satz Exemplare angeschafft werden („Exemplarjahrgang“ gelb). Da sowohl „S1“ als auch „S2“ ihre Lernmittel aufgrund der forgesetzten Nutzung am Schuljahresende 2012/2013 nicht zurückgeben mussten, brauchte der Schülerjahrgang „S3“ im Schuljahr 2013/2014 ebenfalls einen neuen „Exemplarjahrgang“ (grün).

Am Schuljahresende 2013/2014 werden nun erstmals Exemplare zurückgegeben – und zwar aus dem „Exemplarjahrgang“ rot. Diese stehen nun für den Schülerjahrgang „S4“ im Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung (analog stehen die Exemplarjahrgänge gelb und grün in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 für die Schülerjahrgänge „S5“ und „S6“ zur Verfügung.

Wenn der Exemplarjahrgang rot durch die Schülerinnen und Schüler des Schülerjahrgangs „S4“ am Ende des Schuljahres 2016/2017 am Ende ihres maximalen Nutzungszeitraums (Ausleihzyklus) angekommen sind, können sie anschließend nicht mehr im Schuljahr 2017/2018 in der Jahrgangsstufe 11 eingesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt müsste man dann entweder einen neuen Exemplarjahrgang bestellen oder einen Schulbuchwechsel durchführen. Dies ist der ideale Zeitpunkt, um einen Schulbuchwechsel durchzuführen, da ohnehin Kosten für Neubeschaffungen anfallen werden.

Wie oben ersichtlich, wird der Dreijahresband (ISBN XYZ) pro Jahrgangsstufe betrachtet auf diese Weise immer nur über sechs Jahre verwendet und alle angeschafften Exemplarjahrgänge schöpfen ihren Ausleihzyklus voll aus.

Gleichwohl bedeutet das, dass der Dreijahresband (ISBN XYZ) bis zum Schuljahr 2018/2019 an der Schule eingesetzt wird – allerdings in der Jahrgangsstufe 13, in der erstmalig im Schuljahr 2013/2014 Schülerinnen und Schüler dieses Lernmittel im Rahmen der Schulbuchausleihe verwendeten. Auch hier sind die sechs Jahre eingehalten.

Für Zweijahresbände ergeben sich die sechs Jahre daraus, dass statt die Exemplare dreimal ausgeliehen werden (und nicht zweimal).

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4. Gelten diese Regelungen auch für Arbeitshefte, ergänzende Druckschriften und Schulbücher, die mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet werden?

Diese Regelungen gelten auch für ergänzende Druckschriften, die bis zu drei Jahren von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet werden, da sie gemäß § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln, mehrfach ausgeliehen werden können.

Schulbücher und ergänzende Druckschriften, die über mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet werden sowie alle Arbeitshefte, haben keinen Ausleihzyklus. Sie werden i. d. R. nicht mehrfach verwendet. Diese (und nur diese) Lernmittel unterliegen nicht den an die Ausleihzyklen gekoppelten Wechselbeschränkungen, da die Lernmittel i. d. R: für jede Schülerin oder jeden Schüler neu beschafft und übereignet werden.

Dennoch gilt auch hier, dass bei allen Entscheidungen über die Einführung und den Wechsel von Lehr- und Lernmitteln unnötige Kosten zu vermeiden sind. Ein Wechsel darf nur dann erfolgen, wenn dies aus pädagogischen oder fachlichen Gründen erforderlich ist. Bei nahezu jedem Wechsel eines bisher eingesetzten Lernmittels, wird es einige Exemplare geben, die noch im Rahmen der Schulbuchausleihe zu verwenden wären, z. B. einzelne unbenutzte Arbeitshefte, vorzeitig zurückgegebene Atlanten usw. Daher verursacht jeder Wechsel über die Anschaffungskosten der neuen Lernmittel hinaus auch zusätzliche Kosten durch den Nutzungsausfall bei noch vorhandenen und grundsätzlich verwendbaren („ausgemusterten“) Lernmitteln.

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5. Wann darf der Wechsel eines Lernmittels stattfinden, das mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet wird?

In diesen Fällen ist ein Wechsel grundsätzlich nur zulässig, nachdem die gesamte vorgesehene Nutzungsdauer durchlaufen ist, d. h. die bereits für eine bestimmte Verwendungsdauer ausgehändigten Exemplare, dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht im Austausch gegen neue vor Ablauf der Verwendungsdauer zurückgefordert werden.

Beispiel: Ein Schüler erhält im Schuljahr 2014/2015 in Jahrgangsstufe 7 ein Wörterbuch für das Fach Englisch. Dieses Wörterbuch wird in diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufe 7 mit einer Verwendungsdauer von „7,8,9,10“ angegeben, was einer vierjährigen Nutzung entspricht.

Die Schule muss für den Schülerjahrgang dieses Schülers bis zur 10. Jahrgangsstufe nun dasselbe Wörterbuch verwenden. Das bedeutet, dass im Schuljahr 2015/2016 dasselbe Wörterbuch auch auf der Schulbuchliste der Jahrgangsstufe 8 stehen muss, im Schuljahr 2016/2017 auf der Schulbuchliste der Jahrgangsstufe 9 und im Schuljahr 2017/2018 auf der Schulbuchliste der Jahrgangsstufe 10.

Der Schüler muss sich also darauf verlassen können, dass die Angabe der Verwendungsdauer aus dem Schuljahr des Erhalts des Wörterbuches auch in den darauffolgenden Schuljahren für ihn Bestand haben wird.

Die Schule darf jedoch für den neuen Schülerjahrgang, der im Schuljahr 2015/2016 die Jahrgangsstufe 7 besuchen wird, ein anderes Wörterbuch vorsehen (oder das Wörterbuch ersatzlos streichen).

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6. Wann darf der Wechsel eines Arbeitsheftes erfolgen?

Hier gilt dasselbe wie für Lernmittel, die mehr als drei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler verwendet werden (siehe Punkt 5).

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7. Besteht nach Ablauf des Ausleihzyklus eine Verpflichtung zum Wechsel eines Lehrwerks?

Grundsätzlich nicht. Das bisher verwendete Lernmittel darf weiterverwendet werden, falls es weiterhin Teil des Schulbuchkataloges des Schuljahres ist, das auf das Auslaufen des Ausleihzyklus folgt. Dann beginnt ein neuer Ausleihzyklus.

Falls es nicht mehr im Schulbuchkatalog enthalten ist, muss es entweder gegen ein anderes Lernmittel ausgetauscht oder ersatzlos von der Schulbuchliste gestrichen werden.

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8. Muss man nach Ablauf des (allgemeinen) Ausleihzyklus eines Lehrwerks unbedingt sofort wechseln (d. h. im direkt darauffolgenden Schuljahr) oder darf man mit dem Wechsel auch noch ein Schuljahr oder länger warten?

Falls der (allgemeine) Ausleihzyklus eines Lehrwerks im aktuellen Schuljahr ausläuft, die zuständigen schulischen Gremien sich aber nicht rechtzeitig für ein neues Lehrwerk entscheiden können, kommt häufig der Wunsch auf, das bisher verwendete Lehrwerk für die Dauer eines weiteren Schuljahres einzusetzen und den Wechsel ein Jahr später zu vollziehen.

Aus den oben dargestellten Gründen ist dies jedoch nicht wirtschaftlich, da nach Ablauf des Ausleihzyklus neue Exemplare der bisher verwendeten ISBN angeschafft werden müssten. Würden diese dann bereits nach einem Jahr Nutzung gegen Exemplare einer neuen ISBN ausgetauscht, dann wäre das die unwirtschaftlichste Vorgehensweise, die denkbar ist. Daher ist dies nicht zulässig.

Lässt eine Schule die Gelegenheit zum Wechsel verstreichen, beginnt ein neuer Ausleihzyklus für das bisher verwendete Lernmittel. Dies ist besonders ärgerlich, wenn es durch die Schule unbeabsichtigt geschieht und es sich dabei um ein Lernmittel handelt, das nicht mehr über den gesamten Zeitraum des neuen Ausleihzyklus lieferbar ist.

Was ist stattdessen zu tun?

Zum einen sollten sich die zuständigen Gremien der Schule möglichst frühzeitig mit der Frage nach dem Wechsel des Lehrwerks auseinandersetzen und nicht erst zum Ende des zweiten Halbjahres kurz vor dem Auslaufen des (allgemeinen) Ausleihzyklus eines Lernmittels. Der jeweils für das folgende Schuljahr gültige Schulbuchkatalog wird in seiner vorläufigen Fassung Mitte Dezember veröffentlicht. Darin können Schulen frühzeitig erfahren, welche Lernmittel im folgenden Schuljahr zur Neueinführung geeignet sind.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein Jahr (oder länger) auf den Einsatz eines Lernmittels zu verzichten und das bisher verwendete Lernmittel nach Auslaufen des Ausleihzyklus im direkt darauffolgenden Schuljahr von der Schulbuchliste ersatzlos zu streichen. Dann besteht die Möglichkeit wiederum ein Jahr später ein neues Lernmittel einzuführen (für das dann der Ausleihzyklus ab dem Schuljahr der Einführung beginnt).

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9. Ist der Wechsel von einer alten zu einer neuen Auflage eines Lehrwerks auch ein Schulbuchwechsel im Sinne der oben dargestellten Regelung?

Ja, wenn sich die ISBN der Alt- und Neuauflage voneinander unterscheiden. Eine ISBN darf auch in diesem Fall nicht vor Ablauf des Ausleihzyklus gegen eine andere ausgetauscht werden. Maßgeblich dafür, ob es sich um einen Schulbuchwechsel handelt ist also, dass von einer ISBN zu einer anderen gewechselt wird.

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10. Gibt es eine Sonderregelung zum vorzeitigen Wechsel im Falle von Lehrplanänderungen?

Nein. Auch bei Änderungen des Lehrplans oder vergleichbaren Veränderungen, sind die (allgemeinen) Ausleihzyklen einzuhalten.

Grundsätzlich ist es zumutbar und vertretbar, dass mit den bisher eingesetzten Lernmitteln – z. B. unter Zuhilfenahme ergänzender Materialien - auch nach Lehrplananpassungen weitergearbeitet werden kann.

Sollte jedoch im Einzelfall ein Weiterarbeiten mit den bisher eingesetzten Lernmitteln unzumutbar erscheinen, darf ein vorzeitiger Wechsel nur dann erfolgen, wenn dies in Rücksprache und nach Genehmigung mit dem Ministerium für Bildung geschieht. Dies setzt jedoch eine ausführliche Begründung durch die Schule voraus.

Es ist unstrittig, dass es bei Veränderungen des Lehrplans wünschenswert und pädagogisch sinnvoll ist, (soweit vorhanden) Lernmittel zu verwenden, die bereits optimal an den neuen Lehrplan angepasst sind. Da das Gebot der Wirtschaftlichkeit einzuhalten ist, können Ausnahmen nur in absoluten Einzelfällen zugelassen werden, in denen ein Weiterarbeiten mit dem bisher verwendeten Lernmittel nicht vertretbar wäre.

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11. Was ist, wenn sich die Verwendungsdauer des Lernmittels im laufenden Ausleihzyklus verändert hat?

Wurde die Verwendungsdauer eines Lernmittels im Laufe eines Ausleihzyklus durch die Schule aufgrund eines legitimen Vorgangs (z. B. Änderung in der Anwendung der Kontingentstundentafel) verändert , verkompliziert sich unter Umständen auch die Berechnung, wann der wirtschaftlichste Zeitpunkt für einen Wechsel des Ausleihzyklus ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem bisher als Einjahresbände verwendete Lernmittel, mehrjährig verwendet werden sollen.

In solchen Ausnahmefällen wird die neue Verwendungsdauer als Grundlage für die Berechnung des Ausleihzyklus herangezogen. Zusammen mit der Information, ob es sich nach Änderung der Verwendungsdauer um einen Einjahresband, Zweijahresband oder Dreijahresband handelt, wird anhand des Einführungsschuljahres des Lernmittels in der betroffenen Lerngruppe errechnet, wann der Ausleihzyklus endet. Dies ist dann entweder innerhalb von drei oder sechs Schuljahren nach Einführung des Lernmittels der Fall – unabhängig davon, wie die Verwendungsdauer des Lernmittels vor der Änderung war.

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12. Eine ganze Lehrwerksreihe soll gewechselt werden. Wie kann das erfolgen: „Aufwachsend“ oder in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig?

HINWEIS:
Der Wechsel einer Lehrwerksreihe ist nur möglich, sofern bei Band 1 der Reihe ein zulässiger Schulbuchwechsel durchgeführt werden kann (Wechsel in der Einführungsjahrgangsstufe). 

Lehrwerksreihen bestehen aus mehreren, aufeinander aufbauenden Bänden, die in einzelnen Fächern der Primarstufe, Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II, in aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen verwendet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein solcher Wechsel im Rahmen der Schulbuchausleihe stattfinden kann:

  1. Die Schule wechselt innerhalb eines Schuljahres in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig von Lehrwerksreihe A zu B.
  2. Die Schule wechselt lediglich in der Einführungsjahrgangsstufe das Lehrwerk, in dem Band 1 der Lehrwerksreihe eingesetzt wird.

Für beide Modelle gibt es Argumente. Welcher Weg zu wählen ist, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen der Schule.

Argumente für und gegen Variante a)

In vielen Schulen wurde im Einführungsschuljahr der Schulbuchausleihe dieselbe Lehrwerksreihe eines Faches in allen Jahrgangsstufen verwendet. Der (allgemeine) Ausleihzyklus der eingeführten Lernmittel der Lehrwerksreihe endet (falls alle Lernmittel der Reihe dieselbe Verwendungsdauer haben) in diesem Fall gleichzeitig. Hier wäre es am wirtschaftlichsten, in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig einen Wechsel des Lehrwerks durchzuführen (siehe Beispiel unten).

 10/1111/1212/1313/14
Jahrgangsstufe 7X1X1X1Y1
Jahrgangsstufe 8X2X2X2Y2
Jahrgangsstufe 9X3X3X3Y3
Jahrgangsstufe 10X4X4X4Y4

In diesem Beispiel enden die im Schuljahr 2010/2011 begonnenen Ausleihzyklen allesamt im Schuljahr 2012/2013. Im Schuljahr 2013/2014 folgt dann der Wechsel zur Reihe „Y“ in allen Jahrgangsstufen.

Variante a) ist auch organisatorisch am einfachsten durchzuführen. Auf den Schulbuchlisten aller Jahrgangsstufen werden die Lernmittel der alten Lehrwerksreihe gleichzeitig durch die Lernmittel der neuen Lehrwerksreihe ausgetauscht.

Sollte die Schule jedoch bereits im Einführungsjahr der Schulbuchausleihe (oder zuvor) einen „aufwachsenden“ Schulbuchwechsel begonnen oder fortgesetzt haben, dann wäre die Variante a) nicht die wirtschaftlichste.

Bei einem aufwachsenden Schulbuchwechsel laufen die Ausleihzyklen bezogen auf die Jahrgangsstufen „treppenförmig“ aus, wie in der  Abbildung bei Variante b) erläutert wird (X, Y, Z sind dabei die Lehrwerksreihen, die Nummern dahinter 1-4 sind die einzelnen Bände) :

Argumente für Variante b)

In vielen Fächern (z. B. Fremdsprachen) bauen die Lehrwerke einer Lehrwerksreihe Jahrgangsstufe für Jahrgangsstufe aufeinander auf. Schülerinnen und Schüler gewöhnen sich beispielsweise an Aufbau und vertraute Inhalte einer Lehrwerksreihe. Im Fremdsprachenbereich werden im ersten Band einer Reihe Vokabeln eingeführt, die der zweite Band der Reihe aufgreift und erweitert.

Daher ist es in vielen Fällen pädagogisch sinnvoll, dass ein Wechsel der Lehrwerksreihe so vollzogen wird, dass Schülerinnen und Schüler mit einer neuen Lehrwerksreihe beginnen können, während die Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgangsstufen ihre gewohnte Lehrwerksreihe bis zum Ende weiternutzen können.

Wenn an einer Schule also beispielsweise im Französischunterricht die Lehrwerksreihe A ab Jahrgangsstufe 7 und bis Jahrgangsstufe 10 verwendet wird, dann könnte der Wechsel zur Lehrwerksreihe B zunächst nur in der Schulbuchliste der Jahrgangsstufe 7 erfolgen. So könnten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 bis 10 noch mit der gewohnten Lehrwerksreihe weiterarbeiten. Ein Schuljahr später wird der Wechsel zur Lehrwerksreihe B auch in Jahrgangsstufe 8 vollzogen werden, denn die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben bereits im Vorjahr mit der Reihe B begonnen. Noch ein Jahr später wird dann auch in Jahrgangsstufe 9 die Reihe B eingeführt usw.

Beispiel:

 10/1111/1212/1313/14
Jahrgangsstufe 7Y1Y1Y1Z1
Jahrgangsstufe 8X2Y2Y2Y2
Jahrgangsstufe 9X3X3Y3Y3
Jahrgangsstufe 10X4X4X4Y4

In oben stehendem Beispiel wurde im Schuljahr 2010/2011 die Lehrwerksreihe „Y“ in Jahrgangsstufe 7 eingeführt. Im Schuljahr 2010/2011 wurde Band 1 entsprechend in der Jahrgangsstufe 7 verwendet, während die Jahrgangsstufen 8-10 noch Lernmittel aus der Lehrwerksreihe „X“ verwendeten.

Die gelb markierten Lernmittel der Lehrwerksreihe „Y“ sind somit treppenförmig aufgewachsen. Die (allgemeinen) Ausleihzyklen der Einzelbände (Y1, Y2, Y3, Y4) begannen jeweils um ein Schuljahr zeitversetzt. Sie enden entsprechend auch zeitversetzt. Während der Ausleihzyklus für den Band „Y1“ im Schuljahr 2012/2013 ausläuft, ist dies Bei Band „Y2“ ein Schuljahr später der Fall usw. Hier wäre Variante b) (siehe unten) die wirtschaftlichere Wahl.

Fazit:

Haben im Einführungsjahr der Schulbuchausleihe alle Jahrgangsstufen dieselbe Lehrwerksreihe verwendet, ist ein gleichzeitiger Wechsel in allen Jahrgangsstufen wirtschaftlicher.

Wurde ein aufwachsender Wechsel im Einführungsjahr der Schulbuchausleihe begonnen oder fortgeführt, ist auch ein erneuter aufwachsender Wechsel die wirtschaftlichste Variante.

Ein aufwachsender Wechsel ist immer dann sinnvoll, wenn es pädagogisch nicht vertretbar wäre, den Wechsel in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig zu vollziehen.

Die Schule kann sich aus pädagogischen Gründen gegen einen gleichzeitigen Wechsel in allen Jahrgangsstufen und für einen aufwachsenden Wechsel entscheiden. Dies ist auch möglich, wenn dies nicht die wirtschaftlichste Alternative wäre.

Manchmal ist ein gleichzeitiger Wechsel jedoch unumgänglich, z. B. weil die Lieferbarkeitszusage der Verlage für eine bestimmte Lehrwerksreihe ausläuft und Ersatzbeschaffungen künftig nicht mehr möglich sind.

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13. Ein Lehrwerk mit einer bestimmten ISBN erscheint mehrfach auf der Schulbuchliste und ist unterschiedlichen Lerngruppen zugeordnet. Wie wird der Ausleihzyklus hier berechnet?

Für die Berechnung des (allgemeinen) Ausleihzyklus sind die einzelnen Lerngruppen getrennt voneinander zu betrachten.

Hier benötigt man für jede Lerngruppe, in der das Lernmittel erscheint, die Informationen, in welchem Schuljahr das Lehrwerk (mit bestimmter ISBN) in dieser bestimmten Lerngruppe eingeführt wurde und ob es sich bei dem Lehrwerk in dieser bestimmten Lerngruppe um einen Einjahresband, Zweijahresband oder Dreijahresband handelt.

Dies kann bedeuten, dass der Ausleihzyklus in unterschiedlichen Lerngruppen unterschiedlich lange dauert.

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14. Die Lerngruppe, in der sich ein Lernmittel befindet, wurde zwischenzeitlich umbenannt. Hat das Auswirkungen auf den Ausleihzyklus?

Falls sich die betroffene Schülergruppe (z. B. Schülerinnen und Schüler, die Französisch als zweite Fremdsprache gewählt haben) nicht verändert hat und lediglich die Bezeichnung der Lerngruppe verändert wurde (z. B. von „F2“ zu „2FR“), hat das keine Auswirkungen auf die Ausleihzyklen und den möglichen Zeitpunkt für einen Wechsel des Lehrwerks.

Dennoch ist Kontinuität in der Lerngruppenbezeichnung immer empfehlenswert, allein um in den Schulbuchlisten der Schule über mehrere Schuljahre den Überblick behalten zu können.

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15. Wie finde ich heraus, in welchem Schuljahr ein Schulbuch an meiner Schule eingeführt wurde?

Zur Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Schulbuchwechsel in einer Lerngruppe stattfinden darf, ist es wichtig den Zeitpunkt der Einführung des Schulbuches im Rahmen der Schulbuchausleihe zu kennen. Ein Ausleihzyklus beginnt mit dem Schuljahr, in dem das Schulbuch im Rahmen der Schulbuchausleihe erstmals an der Schule verwendet wurde (Schuljahre, in denen das Schulbuch bereits vor Einführung der Schulbuchausleihe an der Schule eingesetzt worden ist, werden dabei nicht mitgezählt).

Im Schulportal kann die Schule Einblick in alle Schulbuchlisten seit der Einführung der Schulbuchausleihe nehmen. Sollte der Zeitpunkt der Einführung also nicht mehr bekannt sein, kann die Schule in den im Schulportal hinterlegten Schulbuchlisten recherchieren und den Einführungszeitpunkt herausfinden.

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16. Eine Lehrwerksreihe soll gewechselt werden, aber zum Zeitpunkt des zulässigen Wechsels sind noch nicht alle Bände der neuen Reihe lieferbar. Wie kann der Wechsel erfolgen?

Bei neuen Lehrwerksreihen kommt es vor, dass diese im Buchhandel zum Zeitpunkt ihrer Markteinführung nicht komplett lieferbar sind. Sofern Schulen zu diesem Termin (Schuljahr) in der Einführungsjahrgangsstufe eines Faches zulässigerweise zu der noch nicht in vollem Umfang lieferbaren Lehrwerksreihe wechseln möchten, ist von Ihnen Nachfolgendes zu beachten.

Mögliche Fallkonstellationen und deren fallbezogen zulässige Lösung zum Wechsel der Reihe erläutern wir nachstehend am Beispiel einer Grundschule.

Ausgangslage: Grundschule A verwendet im Schuljahr 2020/2021 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Fach Deutsch vom Verlag XY die Reihe „ABC, Ausgabe 2015; alternativ die Reihe eines anderen Verlags. Sie kann zum Schuljahr 2021/2022 in allen Jahrgangsstufen einen Schulbuchwechsel durchführen. Die Schule möchte a) aufsteigend bzw. b) en bloc zur neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ des Verlags XY wechseln. Von der neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ sind momentan aber lediglich die Bände 1 und 2, also nur für die Jahrgangsstufen 1 und 2, im Buchhandel verfügbar. Die Bände für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sind derzeit nicht bestellbar.

Entscheidet die Schule die neue Reihe aufsteigend einzuführen, ist dies grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich, sofern die bisherige Reihe weiterhin im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, muss die Schule beim geplanten aufsteigenden Wechsel nachfolgende unter Buchstabe A) aufgeführten Regeln beachten.

Will die Schule zum Zeitpunkt des zulässigen Wechsels die Reihe in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig wechseln, ist dies nur unter Beachtung der nachfolgenden, unter Buchstabe B) genannten Bedingungen möglich.

BITTE BEACHTEN SIE:
Lehrwerksreihen bestehen aus mehreren Einzelbänden. Zum Zeitpunkt ihrer Markteinführung ist die Anzahl der im Buchhandel bestellbaren Einzelbände von Lehrwerksreihe zu Lehrwerksreihe verschieden. Daher wäre es Zufall, wenn Ihr konkreter Fall vorgenanntem Beispiel entsprechen würde. Vielmehr wird es so sein, dass von Ihrer Lehrwerksreihe mehr oder weniger Bände im Buchhandel lieferbar sein werden. Deshalb müssen Sie zur Lösung Ihres Falles zwischen diesem, vorgenannter Ausgangslage und nachfolgenden Beispielen, eine Analogie herzustellen.

 

A)   Schule möchte den Wechsel aufsteigend durchführen
Nachstehend sind die zum Zeitpunkt der Pflege der Schulbuchlisten möglichen Szenarien inklusive Lösung dargestellt.

Beispiel 1
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 enthalten.
Lösung
Klassischer aufsteigender Wechsel
Zum Schuljahr 2021/2022 wird in Jahrgangsstufen 1 der Wechsel zur neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ umgesetzt; in den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 verbleiben die Bände der aktuellen Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die des anderen Verlags auf den Schulbuchlisten.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird der aufsteigende Wechsel in der Jahrgangsstufe 2 fortgeführt; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 verbleiben die Bände der aktuellen Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die des anderen Verlags auf den Schulbuchlisten.
Zum Schuljahr 2023/2024 wird der aufsteigende Wechsel in der Jahrgangsstufe 3 fortgeführt; in Jahrgangsstufe 4 verbleibt der Band der aktuellen Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. der des anderen Verlags auf der Schulbuchliste.
Zum Schuljahr 2024/2025 wird der aufsteigende Wechsel in Jahrgangsstufe 4 abgeschlossen.

Beispiel 2
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 nicht enthalten, allerdings besteht für die Bände der Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 noch eine Lieferbarkeitszusage bis zum Abschluss des aufsteigenden Wechsels.
Lösung
Wie in Beispiel 1, Durchführung eines aufsteigenden Wechsels.

Beispiel 3
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 nicht enthalten und für die Bände der Jahrgangsstufen 3 und 4 besteht keine Lieferbarkeitszusage bis zum Abschluss des aufsteigenden Wechsels bzw. die aktuell verwendete Reihe ist bereits vergriffen.
Lösung
Gleichzeitiger Start des aufsteigenden Wechsels in den Jahrgangsstufen 1 und 2 (unechter aufsteigender Wechsel)
Zum Schuljahr 2021/2022 wird in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Wechsel zur neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ umgesetzt; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 muss die Schule ebenfalls einen Schulbuchwechsel zu einem anderen, im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 aufgeführten Titel durchführen.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird der im Schuljahr 2021/2022 begonnene „unechte aufsteigende“ Wechsel in der Jahrgangsstufe 3 fortgeführt; in der Jahrgangsstufe 4 verbleibt der zum Schuljahr 2021/2022 neu eingeführte Titel auf der Schulbuchliste.
Zum Schuljahr 2023/2024 wird der „aufsteigende“ Wechsel in Jahrgangsstufe 4 abgeschlossen.


B)   Schule möchte den Wechsel gleichzeitig (en bloc) umsetzen
Nachfolgend sind die zum Zeitpunkt der Pflege der Schulbuchlisten möglichen Szenarien inklusive Lösung dargestellt.

Beispiel 1
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 enthalten.
Lösung
Gleichzeitiger Start des aufsteigenden Wechsels in den Jahrgangsstufen 1 und 2 (unechter aufsteigender Wechsel)
Zum Schuljahr 2021/2022 wird nur in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Wechsel zur neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ umgesetzt; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 verbleiben die Bände der aktuellen Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die des anderen Verlags auf den Schulbuchlisten.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird der im Schuljahr 2021/2022 begonnene „aufsteigende“ Wechsel in Jahrgangsstufe 3 fortgeführt; in der Jahrgangsstufe 4 verbleibt die aktuelle Ausgabe der Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die des anderen Verlags auf der Schulbuchliste.
Zum Schuljahr 2023/2024 wird der „aufsteigende“ Wechsel in Jahrgangsstufe 4 abgeschlossen.

Beispiel 2
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 nicht enthalten, allerdings besteht für die Bände der Jahrgangsstufen 3 und 4 noch eine Lieferbarkeitszusage bis zum Abschluss des unechten aufsteigenden Wechsels.
Lösung
Wie in Beispiel 1, Durchführung eines unechten aufsteigenden Wechsels.

Beispiel 3
Aktuell verwendete Reihe „ABC, Ausgabe 2015“ bzw. die eines anderen Verlags ist im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 nicht enthalten und für die Bände der Jahrgangsstufen 3 und 4 besteht keine Lieferbarkeitszusage bis zum Abschluss des unechten aufsteigenden Wechsels bzw. diese Ausgabe ist bereits vergriffen.
Lösung
Gleichzeitiger Start des aufsteigenden Wechsels in den Jahrgangsstufen 1 und 2 (unechter aufsteigender Wechsel)
Zum Schuljahr 2021/2022 wird nur in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Wechsel zur neuen Reihe „ABC, Ausgabe 2021“ umgesetzt; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 muss die Schule ebenfalls einen Schulbuchwechsel zu einem anderen, im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 aufgeführten Titel durchführen.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird der im Schuljahr 2021/2022 begonnene „aufsteigende“ Wechsel in der Jahrgangsstufe 3 fortgeführt; in der Jahrgangsstufe 4 verbleibt der zum Schuljahr 2021/2022 neu eingeführte Titel auf der Schulbuchliste.
Zum Schuljahr 2023/2024 wird der „aufsteigende“ Wechsel in Jahrgangsstufe 4 abgeschlossen.

Alternative Option
Die Schule entscheidet sich aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Einführung einer neuen Reihe, die bereits komplett für alle Jahrgangsstufen erschienen und im Lernmittelkatalog für gedruckte Lernmittel 2021/2022 enthalten ist. In diesem Fall kann sie ihren zum Schuljahr 2021/2022 geplanten Wechsel en bloc in allen Jahrgangsstufen umsetzen.

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17. Wann ist der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Lernmittel zulässig?

Wann der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Lernmittel zulässig ist, können Sie hier einsehen.

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Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein geplanter Schulbuchwechsel zulässig ist, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen für Fragen zur Schulbuchausleihe.