Besonderheiten bei der zweiten Fremdsprache
In der Sekundarstufe I verwenden Schulen im Regelfall für die zweite Fremdsprache Lehrwerksreihen im Unterricht, die aus fünf Einjahresbänden bestehen (von der 6-ten bis zur 10-ten Jahrgangsstufe). Deshalb sollte die Schule grundsätzlich jeden Band der Reihe innerhalb eines Schuljahres im Unterricht so einsetzen, dass dieser am Ende des Schuljahres von den an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zurückgegeben wird.
Die Konzeption vieler Bücher für die zweite Fremdsprache ermöglicht es den Schulen aber häufig nicht, sie nur in einem Schuljahr zu verwenden. Das gilt insbesondere für die Bände 1 und 2 einer Lehrwerksreihe, da der Lernprozess im ersten und zweiten Jahr des Erlernens einer Fremdsprache langsamer voranschreitet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit den ersten Band einer Lehrwerksreihe in Jahrgangsstufe 6 und Jahrgangsstufe 7 sowie den zweiten Band in den Jahrgangsstufen 7 und 8 zu verwenden.
Aufgrund dieses Sachverhalts ist es Schulen ausnahmsweise gestattet die Einjahresbände für die zweite Fremdsprache in zwei Schuljahren zu nutzen, wenn dies auf Grund der schulinternen Konzeption und der inhaltlichen Gestaltung der eingesetzten Lehrwerksreihe erforderlich ist. Diese Entscheidung gilt bis zur zulässigen Einführung einer neuen Lehrwerksreihe (nach Vollendung des Ausleihzyklus von Band 1 in Jahrgangsstufe 6) für alle betroffenen Jahrgangsstufen. Hiervon kann gegebenenfalls ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden.
Unter Beachtung vorgenannter Ausführungen haben die Schulen nachfolgende Optionen zur Verwendung der Bände einer Lehrwerksreihe für die zweite Fremdsprache.
Grundsatz: Entscheidet sich die Schule Band 1 der Lehrwerksreihe zweijährig im Unterricht zu verwenden, gilt das auch für die nachfolgenden Bände 2 bis 4. Sofern in Jahrgangsstufe 10 auch Band 5 eingeführt wird, beträgt dessen Verwendungsdauer ein Jahr.
Ausnahme: Ab dem dritten Jahr des Erlernens einer Fremdsprache schreitet der Lernprozess generell schneller voran. Deshalb kann sich die Schule ab Jahrgangsstufe 8 dazu entscheiden, die Verwendung der Bände 3, 4 und 5 nicht mehr zweijährig, sondern einjährig im Unterricht zu verwenden.
Die Entscheidung für eine der vorgenannten Optionen wirkt sich auf den Ausleihzyklus folgendermaßen aus:
Der Ausleihzyklus für jeden Band der Lehrwerksreihe wird auf sechs Jahre erweitert. Das gilt auch dann, wenn nicht alle Bände der Lehrwerksreihe zweijährig im Unterricht verwendet werden. Folglich ist der Wechsel der Lehrwerksreihe in Jahrgangsstufe 6 (Einführungsjahrgangsstufe der zweiten Fremdsprache) erst nach Ablauf von 6 Jahren möglich.
Die vorgenannten alternativen Verwendungsmöglichkeiten der Bände einer Lehrwerksreihe sind für Eltern kostenneutral, obwohl sie bei einer zweijährigen Verwendungsdauer der Bände zwei Bücher pro Jahrgangsstufe ausleihen müssen (siehe nachfolgende Gegenüberstellung der zulässigen Einsatzmöglichkeiten).
als Zweijahresband | als Einjahresband | als Zweijahresband und Einjahrsband | ||||||||
Klassenstufe | Buch | Kosten durch Leihentgelt | Klassenstufe | Buch | Kosten durch Leihentgelt | Klassenstufe | Buch | Kosten durch Leihentgelt | ||
6 | Band 1 | 1/6 Ladenpreis | 6 | Band 1 | 1/3 Ladenpreis | 6 | Band 1 | 1/6 Ladenpreis | ||
7 | Band 1 | 1/6 Ladenpreis | 7 | Band 1 | 1/6 Ladenpreis | |||||
Band 2 | 1/6 Ladenpreis | 7 | Band 2 | 1/3 Ladenpreis | Band 2 | 1/6 Ladenpreis | ||||
8 | Band 2 | 1/6 Ladenpreis | 8 | Band 2 | 1/6 Ladenpreis | |||||
Band 3 | 1/6 Ladenpreis | 8 | Band 3 | 1/3 Ladenpreis | Band 3 | 1/3 Ladenpreis | ||||
9 | Band 3 | 1/6 Ladenpreis | ||||||||
Band 4 | 1/6 Ladenpreis | 9 | Band 4 | 1/3 Ladenpreis | 9 | Band 4 | 1/3 Ladenpreis | |||
10 | Band 4 | 1/6 Ladenpreis | ||||||||
Band 5 | 1/3 Ladenpreis | 10 | Band 5 | 1/3 Ladenpreis | 10 | Band 5 | 1/3 Ladenpreis |
Bitte beachten Sie das entsprechende EPoS-Schreiben der Abteilung 4 C vom 30.11.2010 zu diesem Thema. Dort werden auch folgende Einschränkungen bezüglich der obenstehenden Regelung gemacht:
- Die Regelung kann nicht in den Fällen angewendet werden, in denen im laufenden Schuljahr für die 6. Klassen ein Lehrbuch angeschafft und für die einjährige Nutzung deklariert wurde. Die in diesen Fällen erforderliche Rückabwicklung (Eltern bekommen 1/6 des Preises für Kl. 6 zurück und zahlen dafür 1/6 des Preises für Kl. 7) wäre zu aufwändig und fehleranfällig.
- Wenn eine Schule von der in der Anlage dargestellten Lösung Gebrauch machen möchte, ist eine in der Fachschaft abgestimmte pädagogische Konzeption unerlässliche Voraussetzung.
Das bedeutet selbstverständlich auch, dass es nicht zulässig ist, Punkt 1 zu umgehen, indem das Lernmittel ein zweites Mal für ein Jahr ausgeliehen wird.
Die oben dargestellte Regelung gilt analog für die vorgezogene 3. Fremdsprache.