Besonderheiten bei der zweiten Fremdsprache
Lehrwerke für die zweite Fremdsprache sind in der Regel Einjahresbände. Grundsätzlich ist anzustreben, dass sie auch in dieser Weise eingesetzt, d.h. am Ende des jeweiligen Schuljahres zurückgegeben werden.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass viele Lehrwerke für die 2. Fremdsprache noch nicht der Tatsache Rechnung tragen, dass der Lernprozess bei einem Beginn in Klassenstufe 6 etwas langsamer voranschreitet als es bei einem Beginn in Klassenstufe 7 der Fall war. Daraus ergibt sich häufig die Notwendigkeit, das Schulbuch aus Klassenstufe 6 auch in Klassenstufe 7 weiter zu verwenden und entsprechend in den folgenden Klassenstufen. Sofern dies auf Grund der schulinternen Konzeption und der inhaltlichen Gestaltung des eingesetzten Lehrwerks nicht zu vermeiden ist, kann eine Schule ausnahmsweise festlegen, dass Einjahresbände in zwei Schuljahren genutzt werden.
Das bedeutet konkret: Zu Beginn der Klassenstufe 6 wird das Buch für Kl. 6 ausgeliehen. Es wird aber nicht am Ende der Kl. 6 zurückgegeben, sondern spätestens am Ende der Klassenstufe 7. Mit Beginn der Klassenstufe 7 wird zusätzlich das Buch für die Klassenstufe 7 ausgeliehen, das wiederum nicht am Ende der Klassenstufe 7 zurückgegeben wird, sondern spätestens am Ende der Klassenstufe 8. Entsprechendes gilt auch für die folgenden Klassenstufen.
In diesem Fall werden zweijährig verwendete Einjahresbände wie Zweijahresbände behandelt. Daraus folgt, dass sich der Ausleihzyklus auf sechs Jahre erweitert. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Wechsel des Schulbuchs erst nach Ablauf von 6 Jahren möglich ist.
Diese Lösung ist für Eltern kostenneutral, obwohl Eltern z. T. zwei Bände pro Klassenstufe ausleihen. In Klassenstufe 6 zahlen sie nämlich nur ein Sechstel des Ladenpreises für das Schulbuch anstatt wie üblich ein Drittel. In Klassenstufe 7 wird für zwei Bände jeweils ein Entgelt von einem Sechstel des Ladenpreises erhoben – das entspricht in der Summe einem Drittel usw. Die Eltern zahlen auf diese Weise niemals mehr als zweimal ein Sechstel (entspricht einem Drittel) des Ladenpreises als Leihentgelt pro Schuljahr.
Die folgende Gegenüberstellung vergleicht die Situation bei Verwendung der Einjahresbände als Einjahres- und als Zweijahresbände (unter der Annahme, dass in Klassenstufe 10 auch noch das Buch für Kl. 10 eingeführt wird, was nicht zwingend ist):
als Zweijahresband | als Einjahresband | |||||
Klassenstufe | Buch | Kosten durch Leihentgelt | Klassenstufe | Buch | Kosten durch Leihentgelt | |
6 | Band 6 | 1/6 Ladenpreis | 6 | Band 6 | 1/3 Ladenpreis | |
7 | Band 6 | 1/6 Ladenpreis | ||||
Band 7 | 1/6 Ladenpreis | 7 | Band 7 | 1/3 Ladenpreis | ||
8 | Band 7 | 1/6 Ladenpreis | ||||
Band 8 | 1/6 Ladenpreis | 8 | Band 8 | 1/3 Ladenpreis | ||
9 | Band 8 | 1/6 Ladenpreis | ||||
Band 9 | 1/6 Ladenpreis | 9 | Band 9 | 1/3 Ladenpreis | ||
10 | Band 9 | 1/6 Ladenpreis | ||||
Band 10 | 1/6 Ladenpreis | 10 | Band 10 | 1/3 Ladenpreis |
Eine Entscheidung für die Verwendung von Einjahresbänden in der 2. Fremdsprache als Zweijahresbände setzt eine auf das eingeführte Lehrbuch abgestimmte Konzeption voraus. Sie gilt bis zur Einführung eines anderen Lehrwerks für alle betroffenen Klassen.
Bitte beachten Sie das entsprechende EPoS-Schreiben der Abteilung 4 C vom 30.11.2010 zu diesem Thema. Dort werden auch folgende Einschränkungen bezüglich der obenstehenden Regelung gemacht:
- Die Regelung kann nicht in den Fällen angewendet werden, in denen im laufenden Schuljahr für die 6. Klassen ein Lehrbuch angeschafft und für die einjährige Nutzung deklariert wurde. Die in diesen Fällen erforderliche Rückabwicklung (Eltern bekommen 1/6 des Preises für Kl. 6 zurück und zahlen dafür 1/6 des Preises für Kl. 7) wäre zu aufwändig und fehleranfällig.
- Wenn eine Schule von der in der Anlage dargestellten Lösung Gebrauch machen möchte, ist eine in der Fachschaft abgestimmte pädagogische Konzeption unerlässliche Voraussetzung.
Das bedeutet selbstverständlich auch, dass es nicht zulässig ist, Punkt 1 zu umgehen, indem das Lernmittel ein zweites Mal für ein Jahr ausgeliehen wird.
Die oben dargestellte Regelung gilt analog für die vorgezogene 3. Fremdsprache.