Aufgaben des Schulträgers

Die Durchführung der Schulbuchausleihe ist Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und obliegt damit verantwortlich dem Schulträger. Schulen und Schulträger sind dabei zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Feststellung der Teilnahme an der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe

Der Schulträger stellt die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) und der entgeltlichen Ausleihe unter Nutzung des Internetportals fest. Für die Schülerinnen und Schüler, für die ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt wird, wird die Teilnahme von den Schulträgern in das Internetportal eingepflegt.

Verwaltung der Lernmittelbestände - Ausleihe und Rücknahme

Für die Verwaltung der Lernmittelbestände sowie für die Ausleihe und Rücknahme ist der Schulträger zuständig. Er sorgt für die Inventarisierung der Lernmittel nach ihrer Beschaffung und stellt das hierfür notwendige Personal zur Verfügung.

Raumfragen

Der Schulträger legt fest, an welchem Ort die Inventarisierung erfolgt und stellt die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Er legt im Benehmen mit der Schule fest, an welchem Ort die Ausleihe erfolgt und informiert mit Unterstützung der Schule die Eltern.

Personalfragen

Der Schulträger stellt das für die Ausleihe notwendige Personal zur Verfügung. Die Inventarisierung schließt die Kennzeichnung jedes einzelnen Buches als Eigentum des Schulträgers ein. Bei der Aushändigung an eine Schülerin oder einen Schüler im Rahmen der Ausleihe und ebenso im Fall der Übereignung ist der Vorgang in geeigneter Weise zu dokumentieren; der Schulträger nutzt hierbei das Internetportal und bedient sich der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel. 

Soweit der Schulträger bei der Erledigung seiner Aufgaben auf Personal zurückgreift, das in den Schulsekretariaten beschäftigt ist, soll dies in Absprache mit der Schulleitung und unter Rücksichtnahme auf andere in den Schulsekretariaten zu erledigende Aufgaben geschehen.

Entsprechendes gilt für alle anderen organisatorischen Entscheidungen in der Verantwortung des Schulträgers, soweit sie Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb haben können.

Die Aufgaben des Schulträgers nach § 6 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln liegen im Bereich der:

  1. Allgemeinen Aufgaben der Schulbuchausleihe, darunter
    a) Errichten von Servicestellen
    b) Inventarisierung der Lernmittel
    c) Lagerung der Lernmittel
    d) Ausgabe der Lernmittel
    e) Rücknahme der Lernmittel
    f) Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    g) Korrektes Verhalten beim Wechsel der Schulträgerschaft
    h) Erstellen der Verwendungsnachweise für die Abrechnung gewährter Landesmittel zum Erwerb von Lernmitteln und die Abrechnung der Verwaltungskostenpauschale
  2. Lernmittelfreiheit
    Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Lernmittelfreiheit
  3. Entgeltlichen Ausleihe
    Einzug der Leihentgelte