Unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit)

Nach § 2 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler der einbezogenen Schulformen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, die notwendigen Lernmittel auf Antrag vom Schulträger kostenlos zur Verfügung gestellt.

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu folgenden Teilbereichen der unentgeltlichen Ausleihe:

Gegenstand der unentgeltlichen Ausleihe

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Einkommensberechnung

Antragsverfahren

Ablehnung des Antrags auf Lernmittelfreiheit