Besondere Regelungen an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr

An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr werden wie bisher alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen notwendigen sonstigen Materialien unentgeltlich ausgeliehen. Die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ist dabei nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte § 8 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln.

Die Ausleihe oder Übereignung der Lernmittel und sonstiger Materialien erfolgt durch die Schule. Des Weiteren gelten für die Beschaffung neuer Lernmittel und sonstiger Materialien Höchstbeträge je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.