Zusatzmaterialien (Rechengeld o. ä.)
Hauptsächlich im Primarbereich entscheiden sich Schulen immer wieder für den Einsatz von Lernmitteln, welche neben einem Schulbuch auch Zusatzmaterialien enthalten. Diese Zusatzmaterialien können bereits nach einmaliger Nutzung durch eine Schülerin bzw. einen Schüler verbraucht sein und sind am Ende des Schuljahres von den Schülerinnen bzw. Schülern nicht zurückzugeben.
Aus diesem Grund prüft der Schulträger bei der Rücknahme von Lernmitteln mit Zusatzmaterialien lediglich den Zustand des Schulbuchs, nicht aber, ob alle Zusatzmaterialien darin enthalten sind. Ist das Schulbuch beanstandungsfrei, so ist es mit dem Zustand "verwendbar" zurückzunehmen.
Die von den Verlagen gemeldeten Lernmittel mit Zusatzmaterialien sind in der nachfolgenden Handlungsanleitung aufgeführt, die den Schulträgern die Rücknahme dieser Lernmittel erleichtern soll. Sie enthält weiterhin Informationen darüber, wo und unter welcher Bestellnummer Zusatzmaterial nachbestellt werden kann (hierzu siehe unten). Zudem sind dort auch die Ansprechpersonen der Verlage genannt, die bei Fragen zur Nachbestellung dieser Lernmittel Auskunft geben können.
Schulen, die entsprechende Lernmittel verwenden, bestellen jeweils "Klassensätze" der benötigten Zusatzmaterialien (also auch für die nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmende Schülerinnen bzw. Schüler) im Buchhandel oder bei den Verlagen nach.
Dieses Zusatzmaterial wird in den Unterrichtsräumen z. B. in einer Kiste, einem Schrank oder einer Schublade verwahrt und bei Bedarf durch die Lehrkräfte an die Schülerinnen bzw. Schüler ausgegeben.
In den Folgejahren werden dann lediglich die fehlenden Zusatzmaterialien von den Schulen in Absprache mit dem Schulträger nachbestellt.
Der Schulträger kann die Kosten der Zusatzmaterialien mit dem Land über einen Haushaltsmittelantrag abrechnen.