Ausgabe der Lernmittel
Die Ausgabe der Lernmittelpakete erfolgt durch den Schulträger. Er informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der entgeltlichen und unentgeltlichen Schulbuchausleihe rechtzeitig über den Zeitpunkt und Ort der Übergabe an die Schülerinnen und Schüler. Schulträger und Schule vereinbaren gemeinsam die Termine, den Ablauf und den Ort der Ausgabe.
Für die Ausgabe ist ein Ausleihschein in doppelter Ausfertigung auszudrucken. Dieser enthält alle Lernmittel, die der Schülerin oder dem Schüler am Ausgabetag übergeben werden. Die Schülerin oder der Schüler quittiert mit Unterschrift den ordnungsgemäßen Empfang der Lernmittel. Ein Ausleihschein wird an die Empfängerin oder den Empfänger des Paketes übergeben. Die Zweitausfertigung nimmt der Schulträger zu seinen Unterlagen.