Welche Lernmittel sind von der Ausleihe betroffen?

Schulbücher

Schulbücher tragen gem. Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 24. Februar 2019 folgende Merkmale:

  • Sie sind didaktisch aufbereitete Lernmittel zur Arbeit im Unterricht in einem oder mehreren Schulfächern,
  • sie sind an schulart-, schulform- und schulstufenspezifischen Vorgaben und – soweit vorhanden – Bildungsstandards orientiert und
  • decken die Unterrichtsinhalte mindestens eines Schuljahres bzw. Kurshalbjahres ab.

Textsammlungen, Atlanten sowie mehrteilige Lernmittel, die die oben stehenden Merkmale erfüllen und so in Gänze ein Schulbuch ersetzen, gelten als Schulbücher.

Schulbücher ersetzende Druckschriften

Themenhefte, die als Reihe konzipiert sind und durch ihren aufeinander folgenden Einsatz ein  Schulbuch ersetzen, werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit wie Schulbücher behandelt.

Ergänzende Druckschriften

Ergänzende Druckschriften sind in der Regel auf ein Lehrwerk bezogene zusätzliche Arbeits- und Übungsmaterialien, wie z. B. Schulwörterbücher, grammatische Beihefte, Bibeln, ev./kath. Liederbücher oder Arbeits- und Übungshefte, die regelmäßig zum Erreichen der Unterrichtsziele eingesetzt werden.

Sie eignen sich nicht für eine Ausleihe, wenn in ihnen - wie bei Arbeits- und Übungsheften üblich - Eintragungen durch Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, werden aber im Rahmen der Lernmittelfreiheit als notwendige Lernmittel auf Antrag kostenlos zur Verfügung gestellt.

Sonstige Druckschriften und Materialien

Sonstige Druckschriften wie Lektüren (da sie nur zeitweilig eingesetzt werden), Partituren (Musik), Textsammlungen oder Materialien wie Zeichenplatten, Taschenrechner, Zirkel, Geodreieck, Software, Schreib- und Zeichenmaterial, Wendeplättchen, Winkelplättchen (Mathematik, Grundschule) kann die Schule im Unterricht verwenden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil der Schulbuchausleihe und können demzufolge im Rahmen der Schulbuchausleihe weder beschafft noch ausgeliehen werden.