Teilnahmebedingungen an der kostenlosen Schulbuchausleihe - Lernmittelfreiheit
Schuljahr 2026/2027
Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden. Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Ziffer 4, Satz 2, aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2026/2027 endet die Leihe am 13. Juni 2027. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 14. Juni 2027 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 25. Juni 2027 erfolgt sein.