Teilnahmebedingungen an der kostenlosen Schulbuchausleihe - Lernmittelfreiheit

Schuljahr 2023/2024

  1. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
  2. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
  3. Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Ziffer 4, Satz 2, aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.
  4. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2022/2023 endet die Leihe am 30. Juni 2024. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 1. Juli 2024 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 12. Juli 2024 erfolgt sein.

Schuljahr 2024/2025

  1. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
  2. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
  3. Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Ziffer 4, Satz 2, aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.
  4. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2024/2025 endet die Leihe am 22. Juni 2025. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 23. Juni 2025 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 4. Juli 2025 erfolgt sein.