Fragen zur Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe)

Die Gebühr richtet sich nach der von der Schule vorgesehenen Nutzungsdauer der Lernmittel. Sie beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Lernmittel ein Drittel, für zwei oder dreijährig verwendete Lernmittel ein Sechstel des Ladenpreises. Die Gebühr ist auch bei einem Wechsel der Schule, einer Klasse, eines Kurses oder einer Lerngruppe nur einmal zu zahlen. Bei einer vorzeitigen Rückgabe wird die Gebühr nicht erstattet.

Die Ausleihgebühr wird immer für ein komplettes Schuljahr entrichtet. Das Buch wird zu Beginn des Schuljahres ausgegeben, in dem es verwendet werden soll. Zum Schuljahresende ist es wieder zurückzugeben. Es findet keine halbjährliche Aus- oder Rückgabe von Büchern statt, und ebenso wenig können Leihgebühren der zum Halbjahr zurückgegebenen Lernmittel anteilig erstattet werden.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich von den Sorgeberechtigten, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, angemeldet. In der Regel sind dies Vater oder Mutter oder Personen, denen das Sorgerecht übertragen wurde.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die in Vollzeitpflege untergebracht sind, erfolgt die Anmeldung durch die Pflegepersonen. Sind sie in Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.

Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst zur Ausleihe an.

Wer im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr Lernmittel ausleihen möchte, kann sich ein Benutzerkonto über das Internetportal www.LMF-online.rlp.de einrichten. Über dieses Benutzerkonto erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe von der Schule oder dem Schulträger.

Die verbindliche Bestellung der Lernmittel im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr erfolgt über das von Ihnen eingerichtete Benutzerkonto und muss bis zum Ende der Bestellfrist abgeschlossen sein (aktuelle Fristen können Sie hier einsehen). Bei der Bestellung muss verbindlich die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für die Leihgebühr vorgesehen. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule eine weitere Information zur Ausleihe gegen Gebühr. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Bestellung im Internetportal benötigt.

Eine Bestellung ist nur bis zum Ende der Bestellfrist möglich. Wann die entsprechende Frist abläuft, können Sie hier einsehen.

Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zu dem Ausleihverfahren angemeldet und eine Lernmittelbstellung abgegeben hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen! In Einzelfällen, z. B. bei einem nachträglich erfolgten Schulwechsel, sind Ausnahmen möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an den zuständigen Schulträger.

Ja, die Einrichtung eines Benutzerkontos ist grundsätzlich verpflichtend. Falls Sie Unterstützung bei der Einrichtung des Benutzerkontos und der Bestellung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Schulträger der Schule. Wer Ihr Ansprechpartner beim Schulträger für die Schulbuchausleihe ist, erfahren Sie in der Schule.

Bitte informieren Sie die Schule darüber. Für die Bestellung im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ist die Schreibweise des Namens jedoch unerheblich. Hierfür benötigen Sie lediglich das Geburtsdatum Ihres Kindes und dessen Freischaltcode.

Der Träger der Schule, die die Schülerin oder der Schüler besucht oder besuchen soll, zieht die Ausleihgebühr ein. Die Gebühr wird grundsätzlich zum hier veröffentlichten Zeitpunkt von dem bei der Bestellung angegebenen Konto abgebucht. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag zu diesem Zeitpunkt von Ihrem Konto abgebucht werden kann, damit Ihnen nicht zusätzliche Kosten durch Rücklastschriften entstehen.

Nein. Die Bestätigung im Internetportal ist derzeit ausreichend.

Falls Sie über kein Bankkonto verfügen oder eine Abbuchung aus anderen Gründen nicht möglich ist und Sie dennoch an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des Schulträgers. Wo sich die Servicestelle des Schulträgers befindet, erfahren Sie in der Schule.

Bitte wenden Sie sich an die für die Schulbuchausleihe eingerichtete Servicestelle des Schulträgers. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Schulträgers wird Ihnen helfen. Wo sich die Servicestelle des Schulträgers befindet, erfahren Sie in der Schule.

Die Bestellung kann während des Bestellzeitraums, in dem die Lernmittel für die Ausleihe gegen Gebühr im Elternportal bestellt werden können, jederzeit storniert werden.

Gleiches gilt innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach einer Änderung der individuellen Schulbuchliste (z. B. durch Schul-, Kurswechsel oder Lerngruppenänderung, Änderung der Verwendungsdauer eines Buches, der Nichtannahme eines Schulplatzes) der Schülerin oder des Schülers.

Die Teilnehmenden an der Schulbuchausleihe werden über jede Änderung an der individuellen Schulbuchliste und ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht im Benutzerkonto per E-Mail informiert.