Schulbuchlisten
Pflege der Schulbuchlisten
Ab dem 15. März jeden Jahres steht den Schulen der verbindliche und endgültige Lernmittelkatalog für das kommende Schuljahr zur Verfügung und die Schulen können im Schulportal die Schulbuchlisten für gedruckte und digitale Lernmittel für das kommende Schuljahr bearbeiten. Die Bearbeitung der Schulbuchlisten ist grundsätzlich bis zu dem im Zeitplan für die Schulbuchausleihe aufgeführten Termin abzuschließen.
Im Lernmittelkatalog sind alle gedruckten und digitalen Lernmittel enthalten, die Schulen im Unterricht neu einführen können. Darin nicht aufgeführte Lernmittel dürfen die Schulen nicht verwenden. Weiterhin ist Nachfolgendes zu beachten:
A) Gedruckte Lernmittel
Lernmittel, die im Lernmittelkatalog des kommenden Schuljahres nicht mehr enthalten sind, werden in den Schulbuchlisten des kommenden Schuljahres mit einer roten Markierung dargestellt.
Bei den rot markierten Lernmitteln ist Folgendes zu beachten:
a) Lernmittel, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden:
Hat ein rot markiertes Lernmittel seinen Ausleihzyklus mit Ablauf des aktuellen Schuljahres vollendet, muss die Schule dieses von der Schulbuchliste löschen bzw. durch ein alternatives Lernmittel ersetzen.
Dies gilt nicht, sofern ein rot markiertes Lernmittel seinen Ausleihzyklus mit Ablauf des aktuellen Schuljahres noch nicht vollendet hat. In diesem Fall muss der Titel bis zum Ende seines Ausleihzyklus (drei Jahre bei Einjahresbänden, sechs Jahre bei Zwei- und Dreijahresbänden) auf der Schulbuchliste verbleiben und darf nicht gelöscht werden.
Der Ausleihzyklus kann mit dem sogenannten Ausleihzyklusrechner zu jedem Lernmittel ermittelt werden (dargestellt als Taschenrechnersymbol).
b) Lernmittel, die mehr als drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden:
Diese Lernmittel unterliegen keinem Ausleihzyklus und können theoretisch in deren Einführungsjahrgangsstufe jährlich aufsteigend gewechselt werden. Inwieweit ein solches Vorgehen pädagogisch sinnvoll ist, entscheidet die Schule. Schulen sollten sich mit dem Wechsel eines solchen Lernmittels spätestens in dem Schuljahr befassen, in dem dieses erstmals rot markiert auf der Schulbuchliste seiner Einführungsjahrgangsstufe angezeigt wird. Sein Wechsel sollte in der letzten Jahrgangsstufe seiner Verwendung spätestens in dem Schuljahr abgeschlossen sein, in dem die Lieferbarkeitszusage für das Lernmittel endet.
Ist ein Lernmittel während seiner aufsteigenden Einführung nicht mehr im Lernmittelkatalog des kommenden Schuljahres enthalten, muss für dieses vor seiner Aufnahme auf die Schulbuchliste über das Kontaktformular im Lernmittelkatalog beim Bildungsministerium eine sogenannte Schulnummernzuordnung beantragt werden. Nach der Zuordnung wird das Lernmittel in den Schulbuchlisten mit einer gelben Markierung dargestellt. Zu beachten ist, dass ein gelb markiertes Lernmittel nach Ablauf seines Ausleihzyklus von der Schulbuchliste gelöscht bzw. durch ein alternatives Lernmittel zu ersetzen ist.
c) Arbeitshefte:
Arbeitshefte unterliegen keinem Ausleihzyklus, werden aber aus dem Lernmittelkatalog entfernt, falls das zugehörige Schulbuch darin nicht mehr enthalten ist. Sollten Arbeitshefte begleitend zu Schulbüchern eingesetzt werden, dürfen diese so lange auf den Schulbuchlisten verbleiben, bis der Ausleihzyklus des dazugehörigen Schulbuchs vollendet wurde. Arbeitshefte mit ausgelaufener Lieferbarkeitszusage müssen jedoch in jedem Fall von den Schulbuchlisten entfernt werden.
Seit Einführung der Schulbuchausleihe hat sich der Einsatz von Arbeitsheften zunehmend erhöht. Infolgedessen sind die Ausgaben des Landes für die Lernmittelfreiheit angestiegen, denn Arbeitshefte sind nicht ausleihbar und müssen daher in jedem Schuljahr neu angeschafft werden. Deshalb sollen Schulen prüfen, ob die Zahl der im Unterricht verwendeten Arbeitshefte reduziert werden kann.
Wichtiger Hinweis zum vorzeitigen Schulbuchwechsel:
Lehrplanänderungen, die Bildung von sogenannten „Kombiklassen“ oder das Erscheinen der Neuauflage eines Lernmittels sind kein Grund für einen vorzeitigen Schulbuchwechsel. Dies gilt auch für die zum Schuljahr 2023/2024 erfolgte Lehrplanänderung in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der Sekundarstufe II (siehe EPoS-Schreiben vom 09. Februar 2023).
Vorzeitige Schulbuchwechsel fügen dem Land Rheinland-Pfalz einen finanziellen Schaden zu. Denn durch sie entgehen dem Landeshaushalt die für die Refinanzierung der Lernmittel benötigten Einnahmen aus Entgeltzahlungen. Außerdem muss die Anschaffung neuer Lernmittel früher als geplant erfolgen. Dadurch entstehen dem Land auch im Bereich der Lernmittelfreiheit zusätzliche Kosten.
Schulbuchwechsel vor Vollendung ihres Ausleihzyklus sind daher grundsätzlich zu unterlassen.
Weitergehende Informationen zum Schulbuchwechsel finden Sie hier: https://bildung.rlp.de/lmf/kompedium/lernmittel-medien-fuer-den-unterricht/schulbuchwechsel.
B) Digitale Lernmittel
Schulen können nur solche digitalen Lernmittel im Schulportal pflegen, die im aktualisierten Lernmittelkatalog enthalten sind und deren Bildungsmedienanbieter am Digitalen Bücherregal teilnimmt (eine entsprechende Liste können Sie hier einsehen: https://bildung.rlp.de/lmf/kompedium/digitales-buecherregal/informationen-und-teilnahmevoraussetzungen).
a) Einführung eines digitalen Lernmittels anstatt eines gedruckten Lernmittels:
Ist der Wechsel eines gedruckten Lernmittels möglich (Vollendung des Ausleihzyklus), kann entweder ein gedrucktes oder die Einzellizenz (Volllizenz) eines digitalen Lernmittels eingeführt werden, aber nicht beides.
b) Einführung eines digitalen Lernmittels, dessen gedrucktes Pendant bereits im Unterricht eingesetzt wird (sogenannte Print-Plus-Lizenz):
Print-Plus-Lizenzen können zusätzlich zu den auf der Schulbuchliste aufgeführten gedruckten Lernmitteln im Unterricht verwendet werden, wenn diese im Lernmittelkatalog enthalten sind.
Digitale Lernmittel haben keinen Ausleihzyklus und können jährlich gewechselt werden.
ACHTUNG: Schulen, die nicht am Digitalen Bücherregal teilnehmen, pflegen keine Schulbuchlisten für digitale Lernmittel. Sie dürfen im Unterricht die im Lernmittelkatalog aufgeführten digitalen Lernmittel verwenden, erhalten aber keine finanzielle Unterstützung durch das Land und müssen die digitalen Lizenzen selbst bzw. mit Unterstützung ihres Schulträgers bestellen, bezahlen und aktivieren.
Schulbuchlisten zusammenstellen
Zusammenstellung der Schulbuchlisten
Vollständige und korrekte Schulbuchlisten sind für die Schulbuchausleihe von zentraler Bedeutung. Bei der Zusammenstellung der Schulbuchlisten ist große Sorgfalt erforderlich. Mit der Zusammenstellung der Schulbuchlisten sollte erst begonnen werden, wenn alle erforderlichen Informationen (Entscheidungen der Fachkonferenzen, präzise Angaben über Titel und ISBN) vorliegen. Hilfreich ist auch der Vergleich mit den Schulbuchlisten des vorausgehenden Schuljahres, um eventuelle Fehlerquellen zu entdecken. Einer der häufigsten Fehler bei der Bearbeitung der Schulbuchlisten ist es, die Schulbuchliste aus dem Vorjahr ungeprüft zu übernehmen. Zwischenzeitliche Änderungen der Stundentafel oder „aufwachsende Schulbuchwechsel“, die in die Schulbuchliste aufgenommen werden müssen, werden so leicht übersehen.
- Nur Lernmittel, die in den klassenweise anzulegenden elektronischen Schulbuchlisten enthalten sind, können für die Ausleihe beschafft werden. Dies betrifft auch die Lernmittel, die nur bei Anspruch auf Lernmittelfreiheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Auch Schulbücher, die bereits in früheren Schuljahren (vor Einführung der Schulbuchausleihe) angeschafft wurden, müssen in der Schulbuchliste enthalten sein, werden aber gesondert gekennzeichnet ("bereits vorhanden").
- Jede nachträgliche Aufnahme eines Titels in die Schulbuchliste verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand, vor allem, wenn dadurch Nachbestellungen beim Buchhandel erforderlich werden.
- Nachträglich in die Schulbuchlisten aufgenommene Titel haben Auswirkungen auf die Leihgebühr, die von den Eltern zu zahlen ist. Über Veränderungen bei der Höhe der Leihgebühr müssen die betroffenen Eltern informiert werden.
- Unvollständige (und nachträglich korrigierte) Schulbuchlisten führen zu Fehlkäufen der Eltern im Buchhandel; Eltern verlassen sich auf die Angaben in den Schulbuchlisten und beschaffen Lernmittel auf eigene Kosten, wenn sie nicht in den Schulbuchlisten zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung enthalten sind. Dies führt zu Beschwerden der Eltern gegenüber der Schule und dem Schulträger und belastet den Buchhandel, wenn die Eltern Fehlkäufe zurückgeben wollen.
Es ist ratsam, bei der Zusammenstellung der Schulbuchlisten klassenweise vorzugehen. Zunächst sollten sämtliche Bücher einer Klassenstufe erfasst werden, bevor die nächste Klassenstufe in Angriff genommen wird. Auf diese Weise behält man auch bei einer Vielzahl von Titeln am ehesten den Überblick.
Zunächst ist die Klassenstufe auszuwählen, für die die Schulbuchliste zusammengestellt werden soll.

Danach können Sie die Bücher auswählen, die in dieser Klassenstufe zum Einsatz kommen sollen.

Schulbücher suchen und finden
Die Schulbücher für jede Klassenstufe müssen aus dem Lernmittelkatalog ausgesucht werden. Dafür stehen mehrere komfortable Suchmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn man die richtige ISBN des Schulbuchs oder einen Teil der ISBN kennt, führt die Suche nach der ISBN am schnellsten zu dem gewünschten Ergebnis.
Um das Buch mit der ISBN 978-3-06-082592-9 zu finden, muss nicht die gesamte ISBN eingegeben werden, es genügt der Eintrag der fett markierten Ziffernfolge. Die Suche nach 82592 führt zu folgendem Ergebnis:

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Suche einzugrenzen. Man kann sich zum Beispiel sämtliche Schulbücher für das Fach Deutsch für die 1. Klassenstufe zeigen lassen. Die Suche ergibt zahlreiche Fundstellen und kann sich über mehrere Bildschirmseiten erstrecken. Es empfiehlt sich deshalb, Suchkriterien miteinander kombinieren und damit das Suchergebnis übersichtlicher einzugrenzen, z.B. durch Kombination des Faches „Deutsch“ mit einem bestimmten Verlag.
Auswahl bestätigen
Die Aufnahme des gesuchten Buches in die Schulbuchliste wird durch einen Maus-Klick auf die Zeile, in der sich das gesuchte Buch befindet, bestätigt.
Danach können die weiteren Details eingesehen und festgelegt werden, die für die Bestellung und Ausleihe des ausgewählten Buches wichtig sind. Pflichtfelder mit zwingend notwendigen Angaben sind rot markiert (*).
Erklärung der Pflichtfelder:
- Verwendungsdauer
Die Angabe der vorgesehenen Verwendungsdauer ist vor allem für die Berechnung der Leihgebühr wichtig: Bei Schulbüchern, die für ein Jahr ausgeliehen werden, beträgt die Gebühr 1/3 des Ladenpreises pro Schuljahr, bei zwei- oder dreijährig von einer Schülerin oder einem Schüler genutzten Schulbüchern 1/6 des Ladenpreises pro Schuljahr. Die Berechnung erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der vorgesehenen Verwendungsdauer.
Einige Schulbücher sind von den Schulbuchverlagen für die Verwendung in den Klassenstufen 7 bis 10 in einem bestimmten Fach konzipiert und wurden vom Ministerium zur Verwendung in diesen Klassenstufen und in diesem Fach genehmigt. Sie sind entsprechend im Schulbuchkatalog gekennzeichnet (7-10).
Manche Schulen haben sich jedoch entschieden, den Fachunterricht nicht durchgängig in allen Klassenstufen 7 bis 10 zu erteilen, sondern setzen das Fach in einer Klassenstufe aus.
Hier ein typisches Beispiel für den Biologieunterricht ab Klassenstufe 7:

Wird dieses Schulbuch in allen Klassenstufen 7 bis 10 (mehr als drei Jahre) verwendet, kann es nicht bei der entgeltlichen Ausleihe berücksichtigt werden; es muss in diesem Fall von den Eltern selbst angeschafft werden, es sei denn, den Eltern wurde auf Antrag Lernmittelfreiheit gewährt.
Soll das Schulbuch jedoch nur in den Klassenstufen 7, 8 und 10 (das Häkchen bei Klassenstufe 9 muss dann entfernt werden) verwendet werden (= drei Jahre), so ist es im Paket für die entgeltliche Ausleihe enthalten und muss nicht von den an der Ausleihe teilnehmenden Eltern selbst gekauft werden.
- Buch bereits vorhanden
Für eine Übergangszeit von mehreren Jahren ist besonders zu beachten, dass Schulbücher, die vor Einführung der Schulbuchausleihe angeschafft wurden und für eine mehrjährige Verwendung vorgesehen sind, nicht nochmals im Rahmen der Schulbuchausleihe beschafft werden.
Dies betrifft Bücher, die
- im Schuljahr 2009/10 oder zu einem früheren Zeitpunkt angeschafft wurden (Sekundarstufe I),
- im Schuljahr 2010/11 oder früher angeschafft wurden (Sekundarstufe II und im berufsbildenden Bereich),
- im Schuljahr 2011/12 oder früher angeschafft wurden (Grundschulen).
Es wäre Eltern nicht zu vermitteln, dass sie für bereits angeschaffte (und von ihnen bezahlte) Schulbücher nochmals im Rahmen der Schulbuchausleihe eine Leihgebühr entrichten sollen; ebenso wäre es unwirtschaftlich, im Rahmen der bisherigen Lernmittelfreiheit über Schulbuchgutscheine beschaffte Schulbücher nochmals zu beschaffen, um sie unentgeltlich auszuleihen.
Schulbücher, die bereits vor Einführung der Schulbuchausleihe von den Eltern auf eigene Kosten angeschafft wurden, müssen daher entsprechend gekennzeichnet werden.
- Schulbuchliste überprüfen und drucken
Wenn alle Schulbücher Klasse für Klasse erfasst sind, sollte die fertige Liste gedruckt und nochmals überprüft werden. Dabei sollte nochmals sorgfältig kontrolliert werden, dass z.B. auch die Bibel, die Arbeitshefte, Workbooks und ähnliche Lernmittel, die zwar nicht gegen Gebühr ausgeliehen werden können, aber im Rahmen der Lernmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls in der Schulbuchliste enthalten sind.
Beispiel einer vollständigen Schulbuchliste für die 6. Klassenstufe (Sortierreihenfolge: Schulbücher, die auch im entgeltlichen Ausleihpaket enthalten sind, befinden sich oben in der Liste, danach folgen alle anderen, die nur unentgeltlich ausgeliehen werden)

Diese Liste sollte zur besseren Übersicht und zur Dokumentation gedruckt werden. Wenn die Liste überprüft ist, muss ihre Vollständigkeit zum Abschluss der Arbeit durch Setzen des Häkchens bestätigt werden.