Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2024/2025

Für das Schuljahr 2024/2025 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Abgabefrist ist der 15. März 2024.

Die Teilnahme an der Lernmittel ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.

Das Merkblatt mit dem Antragsformular können Sie hier herunterladen:

Unter nachfolgendem Link können Sie sich das Antragsformular ohne Merkblatt als ausfüllbares PDF herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular nicht im Browser aus, sondern speichern Sie dieses lokal als PDF-Dokument ab. Anschließend können Sie das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen beim Schulträger abgeben.


Informationen zur Ausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2024/2025

Hier können Sie ein Informationsblatt zur Ausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2023/2024 einsehen und herunterladen:


Elterninformation zum Digitalen Bücherregal

Die Information ist für Eltern relevant, deren Kind im Schuljahr 2024/2025 eine Schule besucht, die am Digitalen Bücherregal teilnimmt.