Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2026/2027
Für das Schuljahr 2026/2027 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.
Abgabefrist ist der 16. März 2026.
Die Teilnahme an der Lernmittel ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.
Das Merkblatt mit dem Antragsformular können Sie hier herunterladen:
Das Antragsformular ohne Merkblatt können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular nicht im Browser aus, sondern speichern Sie dieses lokal als PDF-Dokument ab. Anschließend können Sie das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen beim Schulträger abgeben.