Termine

Verfahren und Termine Schuljahr 2024/2025

Unter den folgenden Links finden Sie Übersichten mit den Terminen für die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 an allgemeinbildenden Schulen (ABS) und berufsbildenden Schulen (BBS) sowie Erläuterungen hierzu. Dabei ist zu beachten, dass der Terminplan für ABS an Realschulen plus im organisatorischen Verbund mit einer Fachoberschule einschließlich der Fachoberschule gilt.

Ausnahmeregelungen

Die im Terminplan festgelegten Verfahren und Termine bilden den Regelfall im Schulalltag ab. Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen zu den festgelegten Terminen Entscheidungen seitens der Eltern oder der Schulen noch nicht getroffen werden konnten oder sich Änderungen ergeben.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schülerinnen oder Schüler die Schule nach Schuljahresbeginn wechseln, ebenso bei Nichtversetzungen oder Nachprüfungen sowie in den Fällen, in denen seitens der Schulen über die Aufnahme an der Schule erst nach dem 17.05.2024 entschieden wird.

Generell gilt jedoch, dass Eltern in diesen Fällen nicht benachteiligt werden dürfen. Ihnen wird daher das Recht eingeräumt, bei Änderungen innerhalb von i. d. R. 14 Tagen zu reagieren. 

Weitere Informationen zum Verfahren bei Ausnahmen von den festgelegten Terminen :


Verfahren und Termine Schuljahr 2023/2024

Unter den folgenden Links finden Sie Übersichten mit den Terminen für die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024 an allgemeinbildenden Schulen (ABS) sowie an berufsbildenden Schulen (BBS) sowie Erläuterungen hierzu. Dabei ist zu beachten, dass der Terminplan für ABS an Realschulen plus im organisatorischen Verbund mit einer Fachoberschule einschließlich der Fachoberschule gilt.

Die im Terminplan festgelegten Verfahren und Termine bilden den Regelfall im Schulalltag ab. Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen zu den festgelegten Terminen Entscheidungen seitens der Eltern oder der Schulen noch nicht getroffen werden konnten oder sich Änderungen ergeben.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schülerinnen oder Schüler die Schule nach Schuljahresbeginn wechseln, ebenso bei Nichtversetzungen oder Nachprüfungen sowie in den Fällen, in denen seitens der Schulen über die Aufnahme an der Schule erst nach dem 25.5.2023 entschieden wird.

Generell gilt jedoch, dass Eltern in diesen Fällen nicht benachteiligt werden dürfen. Ihnen wird daher das Recht eingeräumt, bei Änderungen innerhalb von i.d.R. 14 Tagen zu reagieren. 

Weitere Informationen zum Verfahren bei Ausnahmen von den festgelegten Terminen :